Selektivverträge ermöglichen Zahnärzten, direkt mit einzelnen Krankenkassen Sondervereinbarungen zu schließen, die über den Kollektivvertrag hinausgehen. Sie bieten höhere Vergütungen, erfordern aber spezifische Qualifikationen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Hausarztzentrierte Versorgungsverträge gibt es in der Zahnmedizin nicht, aber Krankenversicherungen schließen mit Zahnärzten regionale Verträge über Präventions- und Qualitätsprogramme.
  • Besonders verbreitet sind Selektivverträge für Parodontitis-Behandlung, Implantologie und die Versorgung von Pflegebedürftigen in Heimen.
  • Teilnehmende Zahnärzte erhalten Extrabudgetierungen und feste Vergütungssätze, die über die BEMA-Standardsätze hinausgehen können.

Ausführliche Antwort

Selektivverträge in der Zahnmedizin entstehen zwischen Krankenkassen und Zahnarztverbänden oder einzelnen Zahnarztpraxen nach § 73c SGB V. Häufige Vertragsinhalte sind die strukturierte Früherkennung bei Kindern (Fissurenversiegelung, Fluoridprogramme), die intensivierte Parodontitis-Nachsorge oder die Versorgung von Schwerstpflegebedürftigen in stationären Einrichtungen.

Die Vergütung in Selektivverträgen liegt oft 10 bis 20 Prozent über den BEMA-Sätzen, da spezifische Qualifikationsnachweise und Dokumentationspflichten damit verbunden sind. Zahnärzte, die an der Heimversorgung nach § 22a SGB XI teilnehmen, erhalten pauschale Vergütungen für regelmäßige Praxisbesuche in Pflegeheimen: typischerweise 40 bis 80 Euro je Patient pro Quartal, zuzüglich Wegekosten.

Die Teilnahme an Selektivverträgen setzt in der Regel eine spezifische Qualifikation, wie das Curriculum Implantologie der DGZMK oder das Zertifikat Alterszahnheilkunde, voraus. Der administrative Aufwand ist höher als in der Regelversorgung, da Qualitätsdaten regelmäßig an die Krankenkasse gemeldet werden müssen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die an Selektivverträgen teilnehmen, ihre Berufshaftpflicht auf die erweiterten Leistungsbereiche abzustimmen. Implantologische Leistungen oder die Heimversorgung erhöhen das Haftungsrisiko gegenüber einer reinen Kassenpraxis. Die Deckungssumme sollte regelmäßig geprüft werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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