Ärzte in Teilzeit können dieselben Sonderausgaben steuerlich geltend machen wie Vollzeitärzte, wobei die tatsächliche Steuerersparnis wegen des niedrigeren Einkommens geringer ausfällt. Zu den absetzbaren Sonderausgaben gehören Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Spenden und Kirchensteuer. Bei der Rürup-Rente sind bis zu 27.566 Euro jährlich (Stand 2025) absetzbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar
  • Rürup-Rente bietet bis zu 27.566 Euro abzugsfähige Beiträge pro Jahr
  • Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro pro Kind und Jahr absetzbar

Ausführliche Antwort

Ärzte in Teilzeit mit einem Einkommen von beispielsweise 40.000 Euro brutto jährlich können Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abziehen. Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro (Angestellte) absetzbar. Beiträge zur Rürup-Rente oder zum Versorgungswerk sind besonders attraktiv, da sie den steuerpflichtigen Gewinn erheblich mindern.

Für Ärzte in Teilzeit mit Kindern sind Kinderbetreuungskosten von bis zu 6.000 Euro pro Kind jährlich als Sonderausgaben ansetzbar, wovon zwei Drittel (maximal 4.000 Euro) abzugsfähig sind. Schulgeld für Privatschulen kann zu 30 Prozent, maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr, abgesetzt werden.

Weiterer Spielraum besteht bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an anerkannte gemeinnützige Organisationen sowie bei Kirchensteuer, die vollständig als Sonderausgabe absetzbar ist. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Partner können alternativ als außergewöhnliche Belastung oder als Sonderausgabe (Realsplitting bis 13.805 Euro) geltend gemacht werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte in Teilzeit profitieren vom Sonderausgabenabzug am meisten, wenn sie ihre Altersvorsorge konsequent über steuerlich begünstigte Wege wie Rürup-Rente oder Versorgungswerk aufbauen. Ärzteversichert hilft dabei, das Zusammenspiel zwischen Versicherungsbeiträgen und steuerlicher Absetzbarkeit optimal zu gestalten.

Quellen und weiterführende Informationen

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