Assistenzärzte können eine Reihe von Sonderausgaben steuerlich geltend machen und damit ihre Steuerlast spürbar reduzieren. Wichtigste Posten sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Vorsorgeaufwendungen sowie Spenden. Diese Ausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, bevor das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird.
Hintergrund
Sonderausgaben sind im § 10 EStG geregelt und von Werbungskosten abzugrenzen. Für Assistenzärzte sind insbesondere folgende Posten relevant:
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung (Versorgungswerk oder DRV) sind als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Für die Basisabsicherung gilt grundsätzlich voller Abzug, für darüber hinausgehende Beiträge gelten Höchstbeträge.
- Rürup-Rente: Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) sind bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 29.344 Euro (Alleinstehende, 2025) als Sonderausgabe absetzbar. Der absetzbare Anteil steigt jährlich.
- Riester-Rente: Eigenbeiträge und staatliche Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Günstigerprüfung durch das Finanzamt).
- Kirchensteuer: Geleistete Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe abzugsfähig.
- Spenden und Mitgliedsbeiträge: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgesetzt werden.
- Unterhaltsleistungen: An den geschiedenen Ehegatten geleisteter Unterhalt (Realsplitting) kann bis zu 13.805 Euro als Sonderausgabe abgezogen werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Belege sorgfältig sammeln: Alle Beiträge und Zuwendungen müssen durch Bescheinigungen nachgewiesen werden. Krankenkassen und Versorgungswerke stellen Jahresbescheinigungen aus.
- Rürup-Einzahlungen optimieren: Wer zum Jahresende noch Steuern sparen möchte, kann Einmalbeiträge in die Rürup-Rente einzahlen und so den abzugsfähigen Betrag ausschöpfen.
- Günstigerprüfung bei Riester nutzen: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage günstiger ist.
- Steuerberater hinzuziehen: Gerade bei Doppelverdienerhaushalten oder Wechsel zwischen PKV und GKV lohnt sich professionelle Beratung.
- Versicherungskosten prüfen: Ärzteversichert hilft, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Absicherungen steueroptimiert zu gestalten.
Quellen:
- § 10 Einkommensteuergesetz (EStG): www.gesetze-im-internet.de
- Bundesfinanzministerium, Sonderausgaben: www.bundesfinanzministerium.de
- Lohnsteuerhilfe Bayern: www.lohi.de
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