Fachärzte können eine Reihe von Sonderausgaben steuerlich geltend machen, die ihre Einkommensteuerlast deutlich reduzieren. Besonders wirkungsvoll sind Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG)
- Rürup-Rentenbeiträge können 2026 bis zu 27.566 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden
- Kirchensteuer und Spenden an gemeinnützige Organisationen sind ebenfalls als Sonderausgaben abzugsfähig
Ausführliche Antwort
Als Sonderausgaben nach § 10 EStG gelten Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Für Fachärzte sind vor allem die Vorsorgeaufwendungen relevant: Die Beiträge zur Basiskrankenversicherung (PKV-Basisanteil oder GKV-Beitrag) sowie zur Pflegepflichtversicherung können vollständig abgezogen werden. Bei PKV-versicherten Fachärzten mit einem Monatsbeitrag von 700 Euro ergibt das 8.400 Euro jährliche Sonderausgaben allein für die Krankenversicherung.
Rürup-Beiträge (Basisrente) können 2026 bis zu 27.566 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart ein Facharzt durch maximale Rürup-Einzahlung rund 11.578 Euro Einkommensteuer.
Weitere abzugsfähige Sonderausgaben: Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten (bis 13.805 Euro nach § 10 Abs. 1a EStG), Kirchensteuer, Spenden an gemeinnützige Organisationen (bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte), Aufwendungen für die Erstausbildung eines Kindes sowie Schulgeld.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Fachärzte sollten alle Sonderausgaben lückenlos dokumentieren und dem Steuerberater übergeben. Ärzteversichert koordiniert die Vorsorgestrategie so, dass die steuerlich maximal wirksamen Beitragsbeträge ausgeschöpft werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 10 EStG – Sonderausgaben – Gesetze im Internet
- Bundesfinanzministerium – Vorsorgeaufwendungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →