Medizinstudenten haben in der Regel noch keine oder nur geringe eigene Einkünfte, sodass Sonderausgabenabzüge zunächst wenig Wirkung entfalten. Dennoch lohnt sich die Steuererklärung, da Verlustvorträge gebildet werden können, die in späteren, einkommensstarken Jahren verrechnet werden. Wichtig: Studienkosten sind seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs als Werbungskosten absetzbar, nicht als Sonderausgaben.

Hintergrund

Folgende Sonderausgaben sind für Medizinstudenten relevant:

  • Krankenversicherungsbeiträge: Studierende, die sich über die studentische Krankenversicherung absichern, können diese Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Bei Familienversicherten entstehen keine eigenen Beiträge, sodass kein Abzug möglich ist.
  • Kirchensteuer: Wer Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist und Kirchensteuer zahlt, kann diese voll absetzen.
  • Spenden: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
  • Riester-Rente: Studierende mit sozialversicherungspflichtigem Nebenjob können Riester-Beiträge als Sonderausgaben geltend machen.
  • KEIN Sonderausgabenabzug für Studienkosten: Studiengebühren, Fachliteratur und Lernmittel sind im Erststudium als Sonderausgaben auf 6.000 Euro begrenzt. Ab dem Zweitstudium oder dem Masterstudium gelten sie als Werbungskosten ohne Höchstgrenze und ermöglichen Verlustvorträge.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Steuererklärung trotzdem abgeben: Auch ohne eigene Einkünfte lohnt sich die Steuererklärung, um Verlustvorträge für spätere Jahre zu sichern. Diese können nach Abschluss des Studiums verrechnet werden.
  2. Studienkosten als Werbungskosten erfassen: Alle Ausgaben für das Medizinstudium sorgfältig dokumentieren, denn ab dem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss gelten sie als Werbungskosten.
  3. Krankenversicherung wählen: Bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge berücksichtigen.
  4. Nebenjob berücksichtigen: Einkünfte aus Nebentätigkeiten erhöhen die Abzugsmöglichkeiten für Werbungskosten.
  5. Frühzeitig Vorsorge aufbauen: Ärzteversichert berät Medizinstudenten zu ersten Absicherungsschritten, die steuerlich sinnvoll und kostengünstig sind.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →