Oberärzte verfügen über ein deutlich höheres Einkommen als Assistenzärzte und können daher von Sonderausgabenabzügen stärker profitieren. Besonders wirksam sind Rürup-Beiträge zur Basisrente, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Kirchensteuer. Durch den höheren Grenzsteuersatz ergibt sich bei gleichen Ausgaben eine größere Steuerersparnis als in frühen Karrierestufen.

Hintergrund

Für Oberärzte sind folgende Sonderausgabenposten besonders relevant:

  • Rürup-Rente (Basisrente): Bis zu 29.344 Euro Jahresbeitrag (2025, Alleinstehende) können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der absetzbare Anteil beträgt aktuell 100 Prozent. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich eine erhebliche Steuerersparnis.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Privatversicherte Oberärzte können den Basisschutzanteil der PKV-Beiträge vollständig absetzen. Die PKV stellt auf Anfrage eine Bescheinigung aus.
  • Versorgungswerk-Beiträge: Pflichtbeiträge zum ärztlichen Versorgungswerk sind im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig.
  • Kirchensteuer: Vollständig abzugsfähig; bei Oberärzten oft ein relevanter Betrag.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge: Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Beiträge zu Berufsverbänden wie dem Marburger Bund zählen ebenfalls dazu.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Rürup-Einzahlungen prüfen: Wenn noch Spielraum bis zum Höchstbetrag besteht, kann eine Einmaleinzahlung vor Jahresende die Steuerbelastung deutlich senken.
  2. PKV-Beitrag optimieren: Bei einer PKV-Beitragserhöhung sollte immer auch die steuerliche Absetzbarkeit geprüft werden.
  3. Versorgungswerk-Beiträge dokumentieren: Jahresbescheinigungen rechtzeitig anfordern und in der Steuererklärung eintragen.
  4. Nebenberufliche Tätigkeit berücksichtigen: Oberärzte mit gutachterlicher oder lehrbeauftragter Tätigkeit können zusätzliche steuerliche Gestaltungsoptionen nutzen.
  5. Beratung durch Ärzteversichert: Bei der Wahl zwischen GKV und PKV sowie bei Fragen zur Berufshaftpflicht und BU berät Ärzteversichert zu steuerrelevanten Aspekten.

Quellen:

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