PJ-Studenten befinden sich im Praktischen Jahr, einem Pflichtabschnitt des Medizinstudiums, und erzielen in der Regel nur geringe Aufwandsentschädigungen. Sonderausgaben können trotzdem relevant sein, da die Steuererklärung Verlustvorträge sichert, die nach dem Abschluss mit dem ersten Assistenzarzteinkommen verrechnet werden können. Zudem fallen eigene Sozialversicherungsbeiträge an, die absetzbar sind.
Hintergrund
Für PJ-Studenten sind folgende Sonderausgaben relevant:
- Krankenversicherungsbeiträge: Wer sich über die studentische GKV oder eine private Krankenversicherung absichert, kann diese Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Die Aufwandsentschädigung im PJ ist sozialversicherungspflichtig, wenn sie bestimmte Grenzen überschreitet.
- Kirchensteuer: Vollständig als Sonderausgabe absetzbar.
- Spenden: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind abzugsfähig.
- PJ-Kosten als Werbungskosten: Fahrtkosten, Fachliteratur und Arbeitsmittel für das PJ können als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden und bilden Verlustvorträge.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Steuererklärung abgeben: Auch ohne oder mit geringen Einnahmen ist eine jährliche Steuererklärung sinnvoll, um Verlustvorträge zu sichern.
- PJ-Kosten dokumentieren: Alle Ausgaben für Fahrten, Unterkunft, Arbeitsmaterialien und Literatur sorgfältig belegen.
- Krankenversicherung wählen: Die Wahl zwischen studentischer GKV und PKV-Option sollte auch unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden.
- Übergang zum Assistenzarzt planen: Mit Beginn der Assistenzarztstelle ändern sich die steuerlichen Möglichkeiten erheblich. Eine Beratung im Vorfeld ist sinnvoll.
- Erste Versicherungen abschließen: Ärzteversichert empfiehlt, bereits im PJ über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken, da die Beiträge bei frühem Eintrittsalter günstiger sind.
Quellen:
- Bundesfinanzministerium, Steuern für Studierende: www.bundesfinanzministerium.de
- § 10 EStG: www.gesetze-im-internet.de
- Studentenwerk, Finanzierung Studium: www.studentenwerke.de
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →