Deutsche Ärzte, die in den USA arbeiten, unterliegen dem US-amerikanischen Einkommensteuerrecht und müssen je nach Aufenthaltsdauer und Wohnsitzsituation auch in Deutschland weiterhin Steuern zahlen. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA verhindert zwar eine vollständige Doppelbelastung, macht aber sorgfältige steuerliche Planung notwendig.
Hintergrund
Folgende Aspekte sind für Ärzte in den USA steuerlich besonders relevant:
- Unbeschränkte Steuerpflicht in den USA: Wer in den USA einen Wohnsitz (Green Card oder dauerhafter Aufenthalt) hat, ist in den USA mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Das gilt auch für Einkünfte aus Deutschland.
- Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-USA: Das DBA von 1989 regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. In der Regel werden Arbeitseinkünfte dort besteuert, wo die Tätigkeit ausgeübt wird. Reste-Einkünfte können in Deutschland anrechnungspflichtig bleiben.
- FBAR und FATCA-Meldepflichten: US-Personen mit ausländischen Bankkonten ab 10.000 US-Dollar müssen das FinCEN 114 (FBAR) und ggf. FATCA-Formulare einreichen.
- State Taxes: Zusätzlich zur Federal Income Tax erheben die meisten US-Bundesstaaten eigene Einkommensteuer.
- Sozialversicherung: In den USA zahlen angestellte Ärzte FICA-Beiträge (Social Security und Medicare). Niedergelassene zahlen Self-Employment Tax.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Steuerberater mit US-Kenntnissen hinzuziehen: Sowohl in Deutschland als auch in den USA sind spezialisierte Berater für Expats unverzichtbar.
- Wohnsitz in Deutschland klären: Wenn der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Dies muss beim Finanzamt gemeldet werden.
- Rentensicherheit prüfen: Beiträge in US-amerikanische Rentensysteme (401k, IRA) und in deutsche Versorgungswerke müssen koordiniert werden.
- Versicherungsschutz anpassen: Deutsche Versicherungsverträge gelten oft nicht im Ausland. Ärzteversichert berät Sie zu internationalem Versicherungsschutz.
- ITIN oder SSN beantragen: Für die US-Steuererklärung wird eine Steuernummer (Social Security Number oder Individual Taxpayer Identification Number) benötigt.
Quellen:
- IRS, Steuern für Ausländer: www.irs.gov
- Bundeszentralamt für Steuern, DBA USA: www.bzst.de
- US-amerikanisch-deutsches DBA: www.bundesfinanzministerium.de
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