Ärzte, die in Norwegen, Schweden oder Dänemark arbeiten, erwartet eines der progressivsten Steuersysteme der Welt. Spitzensteuersätze von bis zu 55 Prozent sind möglich, werden aber durch umfangreiche Sozialleistungen und steuerliche Abzugsmöglichkeiten teilweise kompensiert. Deutschland hat mit allen drei Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Hintergrund
Folgende steuerliche Besonderheiten gelten in Skandinavien:
- Hohe Einkommensteuersätze: In Schweden liegt der Spitzensteuersatz bei rund 52 Prozent, in Dänemark bei bis zu 55 Prozent und in Norwegen bei etwa 47 Prozent. Für gut bezahlte Ärzte ist daher mit erheblichen Steuerabzügen zu rechnen.
- Sozialversicherungsbeiträge: Alle drei Länder haben umfangreiche, steuerfinanzierte Sozialversicherungssysteme. Als Arbeitnehmer zahlen Ärzte Beiträge zu Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland hat mit Norwegen (1991), Schweden (1992) und Dänemark (1996) DBA geschlossen, die Doppelbesteuerung vermeiden.
- Wohnsitzprinzip: Wer seinen Wohnsitz nach Skandinavien verlegt, ist dort mit dem Welteinkommen steuerpflichtig.
- Steuerliche Ansässigkeit: Die genaue Definition variiert zwischen den Ländern. In der Regel gilt man nach 183 Tagen Aufenthalt als steuerlich ansässig.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Steuerberater mit Länderkenntnissen einschalten: Jedes skandinavische Land hat eigene Steuerregeln. Ein spezialisierter Berater ist unverzichtbar.
- Wohnsitzmeldung koordinieren: Wer aus Deutschland wegzieht, muss dies beim deutschen Finanzamt melden und die Aufgabe des deutschen Wohnsitzes dokumentieren.
- Rentenansprüche koordinieren: Skandinavische Rentensysteme und das deutsche Versorgungswerk müssen aufeinander abgestimmt werden.
- Sprachkenntnisse für Behördenkontakt: Steuerbehörden in Skandinavien arbeiten auf Englisch oder in der Landessprache.
- Versicherungsanpassungen bei Ärzteversichert: Berufshaftpflicht und weitere Versicherungen müssen für den skandinavischen Tätigkeitsbereich angepasst werden.
Quellen:
- Bundeszentralamt für Steuern, DBA-Länder: www.bzst.de
- Skatteverket (Schweden), Informationen für Ausländer: www.skatteverket.se
- Skatteetaten (Norwegen): www.skatteetaten.no/en
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