Ärzte, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen oder umgekehrt, können von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) profitieren oder sich mit komplizierten Steuersituationen konfrontiert sehen. Deutschland hat mit über 90 Staaten DBAs abgeschlossen, die regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. Für Ärzte an Grenzregionen oder mit internationaler Karriere ist das besonders relevant.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • DBA regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht für Einkünfte hat (Wohnsitzstaat oder Tätigkeitsstaat)
  • Grenzgänger-Regelungen ermöglichen es Ärzten, in einem anderen Land zu wohnen und in Deutschland zu arbeiten
  • Versorgungswerksrenten können je nach DBA-Land teilweise oder vollständig steuerfrei sein

Ausführliche Antwort

Das OECD-Musterabkommen, das den meisten deutschen DBAs zugrunde liegt, regelt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in der Regel nach dem Tätigkeitsprinzip: Ärzte werden in dem Staat besteuert, in dem sie arbeiten. Lebt ein Arzt in Österreich und arbeitet in Deutschland, zahlt er seine Einkommensteuer in Deutschland. Österreich darf zwar das Welteinkommen besteuern, muss aber die deutschen Steuern anrechnen (Anrechnungsmethode) oder das deutsche Einkommen freistellen (Freistellungsmethode), je nach DBA.

Grenzgängerregelungen wie die im DBA Deutschland-Frankreich (elsässische Grenzgänger) oder Deutschland-Schweiz ermöglichen vereinfachte Steuerverfahren für Arbeitnehmer, die täglich über die Grenze pendeln. Ärzte in Grenzregionen, die in Kliniken auf der anderen Seite der Grenze arbeiten, sollten prüfen, ob sie unter diese Regelungen fallen und welche Antragsfristen gelten.

Versorgungswerksrenten werden steuerlich anders behandelt als gesetzliche Renten: In einigen DBA-Staaten gelten berufsständische Versorgungswerke als Rentenversicherungen, deren Auszahlungen nach dem Wohnsitzprinzip besteuert werden. Wer im Rentenalter ins Ausland zieht, sollte vor dem Umzug prüfen, ob das Zielland mit Deutschland ein DBA hat und wie Versorgungswerksrenten dort besteuert werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte mit internationalem Bezug sollten einen Steuerberater mit DBA-Expertise hinzuziehen, da falsche Steuergestaltung erhebliche Nachzahlungen auslösen kann. Ärzteversichert empfiehlt, bei einem Umzug ins Ausland auch die Versicherungsverträge auf grenzüberschreitende Deckung zu prüfen, da viele PKV-Verträge nur für Deutschland gelten.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →