Wenn Ärzte von ihrem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden, etwa im Rahmen von Klinikaustauschen, humanitären Einsätzen oder Forschungsprojekten, bleibt in vielen Fällen die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Tätigkeitsland entscheidet darüber, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.
Hintergrund
Folgende Aspekte sind bei der Entsendung von Ärzten ins Ausland steuerlich relevant:
- Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes: Wenn während der Entsendung ein Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt (z.B. Ehegatte, Wohnung), gilt weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
- 183-Tage-Regelung: Nach den meisten DBA gilt das Besteuerungsrecht für Arbeitseinkünfte dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Bleibt die Entsendung unter 183 Tagen im Jahr, behält Deutschland häufig das Besteuerungsrecht.
- Arbeitgeberhaftung: Der entsendende Arbeitgeber ist für die korrekte Lohnsteuerabführung verantwortlich. Bei Fehlern drohen Nachzahlungen und Sanktionen.
- Sozialversicherung: Für Entsendungen innerhalb der EU gilt die Verordnung 883/2004, die die Sozialversicherungspflicht in Deutschland erhält. Für Drittstaaten gelten bilaterale Sozialversicherungsabkommen.
- Steuerausgleich durch den Arbeitgeber (Hypothetical Tax): Viele Arbeitgeber stellen entsendete Mitarbeiter netto-gleich. Das bedeutet, die steuerliche Mehrbelastung im Ausland übernimmt der Arbeitgeber.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Entsendevereinbarung genau prüfen: Klären Sie vor der Entsendung, wer die steuerliche Mehrbelastung trägt und ob eine Tax-Equalization-Vereinbarung besteht.
- Wohnsitzsituation in Deutschland klären: Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt und dem Arbeitgeber über die Wohnsitzsituation und die steuerlichen Konsequenzen.
- Sozialversicherungspflicht sichern: Lassen Sie von der zuständigen Krankenkasse eine A1-Bescheinigung für EU-Entsendungen ausstellen.
- Steuererklärungen in beiden Ländern prüfen: In vielen Entsendungskonstellationen müssen Steuererklärungen in Deutschland und im Tätigkeitsland abgegeben werden.
- Versicherungsschutz für Auslandstätigkeit mit Ärzteversichert abklären: Berufshaftpflicht, Auslandsreisekrankenversicherung und Unfallversicherung müssen für die Entsendungszeit angepasst werden.
Quellen:
- Bundeszentralamt für Steuern, Entsendung: www.bzst.de
- Deutsche Rentenversicherung, Auslandsentsendung: www.deutsche-rentenversicherung.de
- EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der sozialen Sicherheit: eur-lex.europa.eu
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →