In den letzten Jahren vor dem Ruhestand lassen sich erhebliche Steuern sparen. Besonders wirkungsvoll sind Rürup-Einzahlungen, Praxisveräußerungsgewinne und die Optimierung von Kapitalanlagen.
Hintergrund
Folgende Steuertipps sind für Ärzte vor dem Ruhestand besonders relevant:
- Rürup-Rente ausschöpfen: In den letzten Berufsjahren kann der Rürup-Höchstbetrag (29.344 Euro/Jahr, 2025) durch Einmalzahlungen voll ausgenutzt werden. Bei hohem Grenzsteuersatz ergibt sich eine erhebliche Steuerersparnis.
- Praxisveräußerung steueroptimieren: Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Praxis kann unter bestimmten Voraussetzungen vergünstigt besteuert werden (§ 18 Abs. 3 EStG, Freibetrag nach § 16 EStG).
- Versorgungswerks-Zuzahlungen: Freiwillige Mehrleistungen in das Versorgungswerk erhöhen die spätere Rente und sind steuerlich absetzbar.
- Portfoliooptimierung: Verlustbringende Positionen im Wertpapierdepot sollten vor Jahresende realisiert werden, um steuerpflichtige Gewinne zu verrechnen.
- Betriebliche Altersvorsorge nutzen: Falls noch keine betriebliche Altersvorsorge besteht, kann eine bAV in den letzten Jahren noch sinnvoll abgeschlossen werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Belege das ganze Jahr über sammeln: Führen Sie eine digitale oder analoge Belegsammlung für alle steuerrelevanten Ausgaben.
- Steuererklärung frühzeitig einreichen: Eine früh eingereichte Steuererklärung ermöglicht eine schnellere Steuererstattung.
- Steuerberater mit Arzt-Expertise beauftragen: Spezialisten für Ärzte kennen die branchenspezifischen Abzugsmöglichkeiten und optimieren Ihre Erklärung systematisch.
- Lohnsteuer-Freibetrag beantragen: Wer regelmäßig hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hat, kann einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und so laufend mehr Netto ausgezahlt bekommen.
- Versicherungskosten als Sonderausgaben erfassen: Beiträge zur Berufshaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung können steuerlich berücksichtigt werden. Ärzteversichert hilft dabei, die optimale Kombination aus Schutz und Steuerersparnis zu finden.
Quellen:
- Bundesfinanzministerium, Steuerratgeber: www.bundesfinanzministerium.de
- § 9 EStG, Werbungskosten: www.gesetze-im-internet.de
- Stiftung Warentest, Steuer-Tipps: www.test.de
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