Fachärzte, ob niedergelassen oder angestellt, können ihre Steuerlast durch gezielte Maßnahmen deutlich senken. Die wichtigsten Ansätze sind die Nutzung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten, eine optimale Wahl der Gewinnermittlungsart und die strategische Altersvorsorge. Da Fachärzte häufig zu den Besserverdienern gehören, lohnt sich eine professionelle Steuerberatung besonders.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betriebsausgaben wie Fortbildung, Fachliteratur, Praxisausstattung und Berufskleidung vollständig absetzen
- Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG zur Steueroptimierung bei geplanten Anschaffungen nutzen
- Versorgungswerk- und Vorsorgebeiträge als Sonderausgaben geltend machen
Ausführliche Antwort
Niedergelassene Fachärzte ermitteln ihren Gewinn meist durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Dies erlaubt flexible Steuergestaltung durch Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben ins günstigere Steuerjahr. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es, bis zu 200.000 Euro zukünftiger Investitionen bereits im Vorjahr steuermindernd abzuziehen, also den Gewinn vorzuziehend zu reduzieren.
Für angestellte Fachärzte sind insbesondere Werbungskosten (Fachliteratur, Fortbildungen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten) relevant. Fortbildungskosten sind in voller Höhe abzugsfähig, sofern sie beruflich veranlasst sind. Auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Seit 2023 gilt: Wer kein anderes Arbeitszimmer hat, kann bis zu 1.260 Euro Pauschale pro Jahr ansetzen.
Fachärzte mit eigenem Versorgunswerk sollten den maximalen Beitragssatz ausschöpfen, da Einzahlungen in berufsständische Versorgungswerke als Sonderausgaben bis zur Höchstgrenze von ca. 27.566 Euro (2024, Einzelperson) steuerlich abziehbar sind. Eine Kombination aus Versorgungswerk und steuerlich geförderter Basisrente (Rürup-Rente) kann die Steuerersparnis maximieren.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Fachärzte in der Facharztphase stehen oft vor der ersten eigenen Steuererklärung als Freiberufler. Ärzteversichert empfiehlt, frühzeitig einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater einzuschalten und gleichzeitig die Absicherung (Berufsunfähigkeit, Haftpflicht) auf den neu gewonnenen Einkommensstatus anzupassen, um steuerlich und finanziell gut aufgestellt zu sein.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Einkommensteuergesetz
- Gesetze im Internet – § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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