Allgemeinmediziner als niedergelassene Ärzte können eine Reihe von Steuervorteilen nutzen, die angestellten Ärzten nicht offenstehen. Mit richtiger Planung lassen sich jährlich mehrere tausend Euro Steuern sparen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Praxiskosten wie Miete, Personal, Geräte und Fortbildungen sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar
  • Rürup-Beiträge können 2026 bis zu 27.566 Euro jährlich steuermindernd geltend gemacht werden
  • Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht das vorzeitige Abschreiben geplanter Investitionen

Ausführliche Antwort

Als Freiberufler nach § 18 EStG zahlen niedergelassene Allgemeinmediziner keine Gewerbesteuer, sofern die Praxis nicht gewerblich organisiert ist. Alle Betriebsausgaben der Praxis (Raummiete, MFAs-Gehälter, Medizintechnik, Fortbildungsreisen, Fachliteratur) mindern den steuerpflichtigen Gewinn direkt.

Besonders wirkungsvoll ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: Allgemeinmediziner können geplante Investitionen bis zu einem Betrag von 200.000 Euro bis zu drei Jahre im Voraus steuerlich geltend machen. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % spart ein IAB von 100.000 Euro rund 42.000 Euro Einkommensteuer im Einzahlungsjahr. Für Ehepaare mit Zusammenveranlagung können die Sparmöglichkeiten durch Splitting nach § 26b EStG den Durchschnittssteuersatz weiter senken.

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist für Allgemeinmediziner das wichtigste Instrument der steuerbegünstigten Altersvorsorge: 100 % der Beiträge bis zum Höchstbetrag (27.566 Euro in 2026) sind als Sonderausgaben absetzbar.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Allgemeinmediziner sollten ihre Steuerstrategie jährlich mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater abstimmen, da Investitionspläne und IAB gut koordiniert sein wollen. Ärzteversichert unterstützt dabei, die Altersvorsorge steueroptimiert aufzustellen und mit der Gesamtfinanzplanung der Praxis zu verzahnen.

Quellen und weiterführende Informationen

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