Augenärzte haben als niedergelassene Freiberufler oder als Angestellte unterschiedliche Steuergestaltungsmöglichkeiten. Besonders relevante Vorteile bieten IGeL-Erlöse, Geräteabschreibungen und die gezielte Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen.

Hintergrund

Folgende Steuervorteile sind für Augenärzte besonders relevant:

  • Geräteabschreibungen: Teure ophthalmologische Geräte (OCT, Laser, Spaltlampen) werden steuerlich über mehrere Jahre abgeschrieben. Die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) kann Investitionen steuerlich vorziehen.
  • IGeL-Erlöse optimieren: IGeL-Einnahmen sind als freiberufliche Einkünfte zu versteuern. Die Betriebsausgaben (Material, Personal, Praxiskosten) sind gegenrechnen.
  • Fortbildungskosten: Ophthalmologische Kongresse (z.B. DOC, AAO) und Spezialkurse sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Rürup-Rente: Niedergelassene Augenärzte ohne GRV-Pflicht profitieren besonders von der Rürup-Rente als Steueroptimierungsinstrument.
  • Umsatzsteuerbefreiung: Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Privatleistungen ohne therapeutischen Zweck (rein ästhetisch) sind dagegen umsatzsteuerpflichtig.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Belege lückenlos sammeln: Alle beruflich veranlassten Ausgaben sollten mit Quittungen und Belegen dokumentiert werden.
  2. Steuerberater mit Arzt-Expertise: Ein Steuerberater, der auf Ärzte und Freiberufler spezialisiert ist, kennt fachrichtungsspezifische Abzugsmöglichkeiten und optimiert Ihre Erklärung.
  3. Jahresplanung durchführen: Planen Sie Investitionen und Rürup-Einzahlungen vorausschauend, um den steuerlichen Effekt zu maximieren.
  4. Investitionsabzugsbetrag prüfen: Bei geplanten Investitionen in den nächsten drei Jahren sollte geprüft werden, ob ein IAB nach § 7g EStG genutzt werden kann.
  5. Versicherungskosten steueroptimieren: Ärzteversichert hilft Ihnen, die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Berufshaftpflicht, BU und weiteren Versicherungen optimal zu nutzen.

Quellen:

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