Chirurgen als niedergelassene Ärzte oder Belegärzte haben spezifische Abzugsmöglichkeiten, die sich aus ihrer Fachdisziplin ergeben. Neben den allgemeinen ärztlichen Steuervorteilen profitieren sie besonders von Investitionsabzügen für teure chirurgische Ausrüstung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Chirurgisches Instrumentarium, Operationsbesteck und medizintechnische Geräte können vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden
- Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG erlauben die steuerliche Vorwegnahme geplanter Geräteanschaffungen von bis zu 200.000 Euro
- Fortbildungskosten für chirurgische Techniken, Kurs- und Kongressgebühren sowie Fachliteratur sind vollständig abzugsfähig
Ausführliche Antwort
Chirurgen als Niedergelassene sind Freiberufler nach § 18 EStG und erstellen in der Regel eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Alle chirurgischen Instrumente und Geräte sind Betriebsausgaben und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Skalpelle, Klammergeräte und Laparoskopie-Ausrüstung kosten schnell 50.000 bis 200.000 Euro, was zu erheblichen Abschreibungsbeträgen führt.
Besonders wertvoll ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG, der es erlaubt, die Hälfte einer geplanten Anschaffung bereits im Jahr vor dem Kauf steuerlich geltend zu machen. Für einen geplanten chirurgischen Laserturm im Wert von 100.000 Euro können so im Planungsjahr bereits 50.000 Euro als Betriebsausgabe abgezogen werden. Das Chirurgiegehalt aus dem Liquidationsrecht wird nach GOÄ abgerechnet und als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit besteuert.
Worauf Chirurgen bei der Steueroptimierung besonders achten sollten
Die Trennung von privatärztlichen und kassenärztlichen Leistungen ist steuerlich wichtig. Ärzteversichert empfiehlt, einen auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater zu engagieren, der die chirurgiespezifischen Abzugsmöglichkeiten kennt und den IAB optimal plant.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG
- Gesetze im Internet – EStG Freiberufler
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →