Gynäkologen haben als niedergelassene Ärzte oder als angestellte Belegärzte spezifische Steueroptimierungsmöglichkeiten. Besonders relevant sind Geräteabschreibungen für Ultraschall- und Lasergeräte sowie die steuerliche Behandlung von Belegabteilungshonoraren.

Hintergrund

Folgende Steuervorteile sind für Gynäkologen besonders relevant:

  • Geräteabschreibungen: Hochauflösende Ultraschallgeräte und Colposkope werden steuerlich über mehrere Jahre abgeschrieben. IAB-Nutzung kann Steueranreize schaffen.
  • Beleghonorar: Einnahmen aus belegärztlicher Tätigkeit sind als selbstständige Einkünfte zu deklarieren und ermöglichen den Abzug von Betriebsausgaben.
  • Hebammen- und Praxiskooperationen: Kooperationsaufwendungen für Hebammen-Praxen oder gemeinsame Praxisräume sind Betriebsausgaben.
  • Fortbildungskosten: Kongresse der DGGG, Kurse in Kolposkopie oder Fetoskopie sind absetzbar.
  • IGeL-Erlöse optimieren: Pränatale 3D-Sonografie, Geburtsvorbereitung und ästhetische Eingriffe sind als IGeL abrechenbar und steuerlich als freiberufliche Einkünfte zu behandeln.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Belege lückenlos sammeln: Alle beruflich veranlassten Ausgaben sollten mit Quittungen und Belegen dokumentiert werden.
  2. Steuerberater mit Arzt-Expertise: Ein Steuerberater, der auf Ärzte und Freiberufler spezialisiert ist, kennt fachrichtungsspezifische Abzugsmöglichkeiten und optimiert Ihre Erklärung.
  3. Jahresplanung durchführen: Planen Sie Investitionen und Rürup-Einzahlungen vorausschauend, um den steuerlichen Effekt zu maximieren.
  4. Investitionsabzugsbetrag prüfen: Bei geplanten Investitionen in den nächsten drei Jahren sollte geprüft werden, ob ein IAB nach § 7g EStG genutzt werden kann.
  5. Versicherungskosten steueroptimieren: Ärzteversichert hilft Ihnen, die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Berufshaftpflicht, BU und weiteren Versicherungen optimal zu nutzen.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →