HNO-Ärzte können als Niedergelassene von einer Vielzahl steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten profitieren. Geräteabschreibungen für audiologische und endoskopische Instrumente, ambulante OP-Vergütungen und IGeL-Erlöse bieten erhebliche Potenziale.

Hintergrund

Folgende Steuervorteile sind für HNO-Ärzte besonders relevant:

  • Audiologische Geräte abschreiben: Audiometer, Tympanometer und Videoendoskope sind teure Investitionen, die steuerlich über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. IAB nach § 7g EStG ermöglicht eine steuerliche Vorziehung.
  • Ambulante OP-Erlöse: Einnahmen aus ambulanten Operationen sind als Betriebseinnahmen zu deklarieren. Alle damit verbundenen Kosten (OP-Material, Anästhesie) sind Betriebsausgaben.
  • Hörgeräteversorgung: Erlöse aus optischer und akustischer Hörgeräteversorgung sind steuerlich gesondert zu behandeln und können umsatzsteuerpflichtig sein.
  • Fortbildungskosten: Kurse der DGHNO, Endoskopietrainings und Cochlea-Implant-Workshops sind absetzbar.
  • Praxisnebenkosten optimieren: Reinigung, IT-Kosten und Praxismanagementsoftware sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Belege lückenlos sammeln: Alle beruflich veranlassten Ausgaben sollten mit Quittungen und Belegen dokumentiert werden.
  2. Steuerberater mit Arzt-Expertise: Ein Steuerberater, der auf Ärzte und Freiberufler spezialisiert ist, kennt fachrichtungsspezifische Abzugsmöglichkeiten und optimiert Ihre Erklärung.
  3. Jahresplanung durchführen: Planen Sie Investitionen und Rürup-Einzahlungen vorausschauend, um den steuerlichen Effekt zu maximieren.
  4. Investitionsabzugsbetrag prüfen: Bei geplanten Investitionen in den nächsten drei Jahren sollte geprüft werden, ob ein IAB nach § 7g EStG genutzt werden kann.
  5. Versicherungskosten steueroptimieren: Ärzteversichert hilft Ihnen, die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Berufshaftpflicht, BU und weiteren Versicherungen optimal zu nutzen.

Quellen:

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