Niedergelassene Kardiologen können durch gezielte Steuerplanung erhebliche Beträge einsparen. Besonders relevant sind Abschreibungen auf hochwertige Diagnose- und Therapiegeräte sowie die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kardiologische Geräte (EKG, Echokardiographie, Stressecho) sind über 5 bis 10 Jahre absetzbar
  • Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt das Vorziehen geplanter Geräteinvestitionen um bis zu 3 Jahre
  • Fortbildungskosten (z. B. Kardiologiekongresse, Zertifizierungskurse) sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar

Ausführliche Antwort

Kardiologen investieren regelmäßig in teure medizinische Ausrüstung: Ein Echokardiographiegerät kostet 30.000 bis 120.000 Euro, ein Stressecho-System 15.000 bis 40.000 Euro. Diese Anschaffungen werden steuerlich über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (8 bis 10 Jahre) abgeschrieben und mindern den jährlichen Gewinn.

Durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG kann ein Kardiologe geplante Investitionen von bis zu 200.000 Euro bereits im Vorjahr der Anschaffung steuerlich geltend machen. Das senkt die Steuerzahlung im Jahr des IAB-Abzugs deutlich. Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung muss der IAB zwar aufgelöst werden, was aber durch die gleichzeitige reguläre Abschreibung ausgeglichen wird.

Für die Altersvorsorge bieten Rürup-Beiträge bis 27.566 Euro jährlich die höchste Steuerersparnis. Kardiologen mit einer GmbH-Struktur (z. B. für Praxisgebäude oder Abrechnungsgesellschaft) können zusätzlich Gestaltungsspielräume durch Gehaltsoptimierung nutzen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Kardiologen sollten Geräteinvestitionen langfristig planen und die steuerlichen Auswirkungen pro Jahr mit dem Steuerberater durchrechnen. Ärzteversichert hilft auf Anfrage, die Vorsorgeprodukte steuerlich optimal aufzustellen und mit der Investitionsstrategie zu koordinieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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