Kinderärzte können durch spezifische steuerliche Gestaltungen jährlich mehrere tausend Euro sparen. Neben den klassischen Betriebsausgaben gibt es fachrichtungsspezifische Möglichkeiten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Impfstoffe und Impfmaterialien sind in kinderärztlichen Praxen erhebliche Betriebsausgaben und vollständig absetzbar.
  • Fortbildungen in Pädiatrie, Neonatologie und Kinder-Kardiologie sind als Betriebsausgaben vollständig abziehbar.
  • Kinderärzte in Mangelregionen können von KV-Förderprogrammen profitieren, die steuerlich günstig gestaltet sind.

Ausführliche Antwort

Niedergelassene Kinderärzte erzielen im Schnitt niedrigere Einkommen als viele andere Fachrichtungen, weil die kinderärztlichen EBM-Pauschalen historisch zu gering bemessen sind. Der durchschnittliche Reinertrag liegt bei 100.000 bis 160.000 Euro jährlich. Umso wichtiger ist die Nutzung aller steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Impfstoffe für die pädiatrischen Schutzimpfprogramme (Masern, Mumps, Röteln, FSME) werden von kinderärztlichen Praxen auf Lager gehalten und als Betriebsausgaben gebucht. Bei einem Umsatz von 300.000 Euro können die Impfstoffkosten 30.000 bis 50.000 Euro jährlich betragen und den Gewinn entsprechend mindern.

Die Beschäftigung von Kinderkrankenpflegeschülerinnen oder PJ-Studierenden in der Praxis schafft zusätzliche Steuervorteile: Die Ausbildungsvergütungen sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig und die Praxis profitiert von günstiger Arbeitskraft.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten, die Versicherungskosten steuerlich zu optimieren: Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung sind als Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig. Wer diese Policen bei einem Spezialvermittler bündelt, spart oft 10 bis 20 Prozent der Prämien und behält gleichzeitig den vollen steuerlichen Abzug.

Quellen und weiterführende Informationen

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