Onkologen in der Niederlassung oder in Gemeinschaftspraxen können von umfangreichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren. Zytostatika-Ausgaben, Personalkosten und Geräteabschreibungen bieten erhebliche Betriebsausgabenpotenziale.

Hintergrund

Folgende Steuervorteile sind für Onkologen besonders relevant:

  • Zytostatika-Ausgaben: Onkologische Praxen haben hohe Arzneimittelausgaben. Diese sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig und werden durch Erstattungen der Kassen ausgeglichen.
  • Personalkosten: Medizinische Fachangestellte, Infusionspflegekräfte und Praxiskoordinatoren sind Betriebsausgaben.
  • Geräteabschreibungen: Infusomaten, Zentrifugen und Kühlsysteme für Zytostatika werden steuerlich über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
  • Fortbildungskosten: DGHO-Kongresse, ESMO-Tagungen und onkologische Zertifizierungskurse sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
  • Rürup-Rente für Freiberufler: Niedergelassene Onkologen profitieren besonders von der steuerbegünstigten Basisrente.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Belege lückenlos sammeln: Alle beruflich veranlassten Ausgaben sollten mit Quittungen und Belegen dokumentiert werden.
  2. Steuerberater mit Arzt-Expertise: Ein Steuerberater, der auf Ärzte und Freiberufler spezialisiert ist, kennt fachrichtungsspezifische Abzugsmöglichkeiten und optimiert Ihre Erklärung.
  3. Jahresplanung durchführen: Planen Sie Investitionen und Rürup-Einzahlungen vorausschauend, um den steuerlichen Effekt zu maximieren.
  4. Investitionsabzugsbetrag prüfen: Bei geplanten Investitionen in den nächsten drei Jahren sollte geprüft werden, ob ein IAB nach § 7g EStG genutzt werden kann.
  5. Versicherungskosten steueroptimieren: Ärzteversichert hilft Ihnen, die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Berufshaftpflicht, BU und weiteren Versicherungen optimal zu nutzen.

Quellen:

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