Orthopäden in der Niederlassung, insbesondere mit ambulantem OP-Betrieb, haben breite steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Geräteabschreibungen, OP-Materialkosten und sportmedizinische Privatleistungen ermöglichen erhebliche Betriebsausgabenabzüge.

Hintergrund

Folgende Steuervorteile sind für Orthopäden besonders relevant:

  • OP-Material als Betriebsausgaben: Implantate, Nahtmaterial und OP-Verbrauchsmaterialien sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Geräteabschreibungen: Arthroskopietürme, Röntgenanlagen und Sonografiegeräte werden steuerlich abgeschrieben. IAB nach § 7g EStG bietet steuerliche Vorziehungsmöglichkeiten.
  • Sportmedizinische IGeL-Erlöse: Belastungstests, Sportleruntersuchungen und individuelle Trainingsplanung sind als IGeL abrechenbar und ermöglichen Betriebsausgabenabzüge.
  • Ambulante OP-Vergütungen: Operationshonorare und Anästhesiekooperationen müssen korrekt als Betriebseinnahmen deklariert werden.
  • Fortbildungskosten: DKOU-Kongresse, Arthroskopiekurse und orthopädische Cadaver-Workshops sind absetzbar.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Belege lückenlos sammeln: Alle beruflich veranlassten Ausgaben sollten mit Quittungen und Belegen dokumentiert werden.
  2. Steuerberater mit Arzt-Expertise: Ein Steuerberater, der auf Ärzte und Freiberufler spezialisiert ist, kennt fachrichtungsspezifische Abzugsmöglichkeiten und optimiert Ihre Erklärung.
  3. Jahresplanung durchführen: Planen Sie Investitionen und Rürup-Einzahlungen vorausschauend, um den steuerlichen Effekt zu maximieren.
  4. Investitionsabzugsbetrag prüfen: Bei geplanten Investitionen in den nächsten drei Jahren sollte geprüft werden, ob ein IAB nach § 7g EStG genutzt werden kann.
  5. Versicherungskosten steueroptimieren: Ärzteversichert hilft Ihnen, die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Berufshaftpflicht, BU und weiteren Versicherungen optimal zu nutzen.

Quellen:

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