Orthopäden in der Niederlassung, insbesondere mit ambulantem OP-Betrieb, haben breite steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Geräteabschreibungen, OP-Materialkosten und sportmedizinische Privatleistungen ermöglichen erhebliche Betriebsausgabenabzüge.
Hintergrund
Folgende Steuervorteile sind für Orthopäden besonders relevant:
- OP-Material als Betriebsausgaben: Implantate, Nahtmaterial und OP-Verbrauchsmaterialien sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.
- Geräteabschreibungen: Arthroskopietürme, Röntgenanlagen und Sonografiegeräte werden steuerlich abgeschrieben. IAB nach § 7g EStG bietet steuerliche Vorziehungsmöglichkeiten.
- Sportmedizinische IGeL-Erlöse: Belastungstests, Sportleruntersuchungen und individuelle Trainingsplanung sind als IGeL abrechenbar und ermöglichen Betriebsausgabenabzüge.
- Ambulante OP-Vergütungen: Operationshonorare und Anästhesiekooperationen müssen korrekt als Betriebseinnahmen deklariert werden.
- Fortbildungskosten: DKOU-Kongresse, Arthroskopiekurse und orthopädische Cadaver-Workshops sind absetzbar.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Belege lückenlos sammeln: Alle beruflich veranlassten Ausgaben sollten mit Quittungen und Belegen dokumentiert werden.
- Steuerberater mit Arzt-Expertise: Ein Steuerberater, der auf Ärzte und Freiberufler spezialisiert ist, kennt fachrichtungsspezifische Abzugsmöglichkeiten und optimiert Ihre Erklärung.
- Jahresplanung durchführen: Planen Sie Investitionen und Rürup-Einzahlungen vorausschauend, um den steuerlichen Effekt zu maximieren.
- Investitionsabzugsbetrag prüfen: Bei geplanten Investitionen in den nächsten drei Jahren sollte geprüft werden, ob ein IAB nach § 7g EStG genutzt werden kann.
- Versicherungskosten steueroptimieren: Ärzteversichert hilft Ihnen, die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Berufshaftpflicht, BU und weiteren Versicherungen optimal zu nutzen.
Quellen:
- Bundesfinanzministerium, Betriebsausgaben: www.bundesfinanzministerium.de
- § 7g EStG, Investitionsabzugsbetrag: www.gesetze-im-internet.de
- Stiftung Warentest, Steuer für Freiberufler: www.test.de
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