Sportmediziner profitieren von spezifischen steuerlichen Vorteilen durch IGeL-Erlöse aus Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Leistungsdiagnostik und betriebliche Gesundheitsförderung sowie aus Vereinskooperationen.

Hintergrund

Folgende Steuervorteile sind für Sportmediziner besonders relevant:

  • IGeL-Erlöse aus Sportmedizin: Belastungsergometrien, VO2max-Tests und sportärztliche Eignungsuntersuchungen sind privat abrechenbar. Alle zugehörigen Kosten (Ergometerservice, Material) sind Betriebsausgaben.
  • Vereinshonorare: Einnahmen aus Kooperationsverträgen mit Sportvereinen sind als freiberufliche Einkünfte zu deklarieren.
  • Fortbildungskosten: DGSP-Kongresse, sportkardiologische Kurse und Leistungsdiagnostik-Trainings sind absetzbar.
  • Veranstaltungsmedizin: Honorare als Veranstaltungsarzt bei Sportereignissen sind selbstständige Einkünfte mit entsprechenden Abzugsmöglichkeiten.
  • Sportausrüstung mit beruflichem Bezug: Messgeräte und diagnostische Ausrüstung für die sportmedizinische Praxis sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Belege lückenlos sammeln: Alle beruflich veranlassten Ausgaben sollten mit Quittungen und Belegen dokumentiert werden.
  2. Steuerberater mit Arzt-Expertise: Ein Steuerberater, der auf Ärzte und Freiberufler spezialisiert ist, kennt fachrichtungsspezifische Abzugsmöglichkeiten und optimiert Ihre Erklärung.
  3. Jahresplanung durchführen: Planen Sie Investitionen und Rürup-Einzahlungen vorausschauend, um den steuerlichen Effekt zu maximieren.
  4. Investitionsabzugsbetrag prüfen: Bei geplanten Investitionen in den nächsten drei Jahren sollte geprüft werden, ob ein IAB nach § 7g EStG genutzt werden kann.
  5. Versicherungskosten steueroptimieren: Ärzteversichert hilft Ihnen, die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Berufshaftpflicht, BU und weiteren Versicherungen optimal zu nutzen.

Quellen:

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