Allgemeinmediziner, die in ihrer Praxis Röntgengeräte betreiben, unterliegen den Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Für den Betrieb von Röntgengeräten ist eine behördliche Genehmigung oder Anzeige sowie der Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz erforderlich.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Allgemeinmediziner besonders relevant:

  • Fachkunde im Strahlenschutz: Allgemeinmediziner benötigen für den Betrieb diagnostischer Röntgengeräte die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchG. Diese wird durch eine anerkannte Ausbildung und regelmäßige Aktualisierungskurse erworben.
  • Genehmigung oder Anzeige: Der Betrieb von Röntgengeräten muss bei der zuständigen Behörde (Landesamt für Umwelt oder entsprechendes Amt) angezeigt oder genehmigt werden.
  • Gerätebuch: Für jedes Röntgengerät muss ein Gerätebuch geführt werden, in dem Wartungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Reparaturen dokumentiert werden.
  • Qualitätssicherung: Regelmäßige Abnahme- und Konstanzprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Strahlenschutzbeauftragter: Bei mehreren Röntgengeräten muss ein Strahlenschutzbeauftragter benannt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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