Anästhesisten sind im Operationssaal bei bildgebungsgeführten Eingriffen (z. B. in der interventionellen Radiologie, Herzchirurgie oder Orthopädie) ionisierender Strahlung ausgesetzt. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verpflichtet Anästhesisten in diesen Bereichen zur Strahlenschutzunterweisung, zum Tragen von Bleischürzen und Dosimetern sowie zur regelmäßigen Dosisüberwachung. Der Sachkundenachweis für den beruflichen Strahlenschutz muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Berufliche Strahlenschutzunterweisung jährlich für alle Personen in Kontrollbereichen (§ 63 StrlSchV)
  • Strahlenschutz-Sachkunde-Kurs alle fünf Jahre erneuern
  • Persönliche Dosimeter (TLD) müssen getragen und regelmäßig ausgewertet werden

Ausführliche Antwort

Anästhesisten, die in bildgebungsgeführten Interventionen assistieren (Herzkatheter, Wirbelsäulenoperationen mit Röntgendurchleuchtung, interventionelle Radiologie), befinden sich nach Strahlenschutzverordnung in einem Kontrollbereich. Für diese Bereiche gelten besondere Schutzmaßnahmen: Alle Mitarbeiter müssen jährlich über Strahlenschutzmaßnahmen unterwiesen werden (§ 63 StrlSchV), persönliche Schutzausrüstung (Bleischürze, Bleikragen, Bleibrillen) muss getragen werden und personenbezogene Dosimeter müssen regelmäßig ausgewertet werden.

Der Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt 20 mSv effektive Dosis pro Jahr. Anästhesisten liegen in der Praxis weit unter diesem Wert, wenn Schutzmaßnahmen konsequent eingehalten werden. Trotzdem ist die individuelle Strahlendosis zu überwachen und zu dokumentieren.

Für Anästhesisten, die in eigenen Praxen oder ambulanten OP-Zentren mit Röntgenanlagen arbeiten, ist zusätzlich die Sachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV nachzuweisen. Diese wird durch zugelassene Strahlenschutzkurse erworben und muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Strahlenschutzmängel können zu persönlicher Haftung und Bußgeldern führen. Ärzteversichert empfiehlt anästhesiologisch tätigen Ärzten in strahlenexponierten Bereichen, die Strahlenschutz-Sachkunde aktuell zu halten und alle relevanten Nachweise korrekt zu dokumentieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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