Augenärzte, die in ihrer Praxis Lasergeräte (Excimer-Laser, Nd:YAG-Laser, Diodenlaser) einsetzen, unterliegen dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie den Normen für optische Strahlung (EN 60825). Die Anforderungen variieren je nach Laserklasse des eingesetzten Gerätes.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Lasergeräte der Klasse 4 (z. B. ophthalmologische Therapielaser) erfordern einen benannten Laserschutzbeauftragten
  • Betriebsanweisung für jeden Lasertyp erstellen und Mitarbeiter jährlich unterweisen
  • Schutzbrillen für Mitarbeiter und Patienten in ausreichender Anzahl vorhalten

Ausführliche Antwort

Die meisten therapeutischen Laser in der Augenheilkunde (Nd:YAG-Laser für Kapsulotomie, Argon-Laser für Retina-Behandlung, Excimer-Laser für refraktive Eingriffe) sind in die Laserklasse 4 oder 3B einzustufen. Für diese Geräte schreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TROS Laserstrahlung) einen benannten Laserschutzbeauftragten (LSB) vor. Der LSB muss eine anerkannte Fortbildung absolviert haben (Kurs ca. 300 bis 600 Euro) und die Laseranlage regelmäßig auf ordnungsgemäßen Betrieb überprüfen.

Für jeden Lasertyp in der Praxis muss eine Betriebsanweisung vorhanden sein, die Warnhinweise, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beschreibt. Diese Betriebsanweisung muss gut sichtbar am Gerät aushängen. Mitarbeiter müssen jährlich zur Lasersicherheit unterwiesen werden, und die Unterweisung muss dokumentiert werden.

Schutzmaßnahmen umfassen: wellenlängengerechte Schutzbrillen für Bediener und ggf. Assistenz, Zugangssperren für den Laserbereich während des Betriebs, Warnleuchten sowie korrekte Kennzeichnung des Laserbereichs. Für neue Lasergeräte muss eine Gefährdungsbeurteilung nach TROS erstellt werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, die Berufshaftpflicht auf Deckungsschutz für lasertechnisch verursachte Schäden zu prüfen. Fehlbehandlungen mit Laserstrahlung können zu irreversiblen Augenschäden führen und erhebliche Schadensersatzansprüche begründen.

Quellen und weiterführende Informationen

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