Gynäkologen, die diagnostische Bildgebung wie Mammographie, Röntgen oder fluoroskopische Eingriffe anbieten, unterliegen dem Strahlenschutzgesetz von 2017 und der Strahlenschutzverordnung. Der Betrieb einer Röntgenanlage erfordert eine Genehmigung und eine Fachkunde im Strahlenschutz.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betrieb einer Röntgenanlage erfordert Genehmigung der zuständigen Behörde und Fachkunde nach StrlSchV
- Mammographie-Screening-Einheiten unterliegen zusätzlich den Anforderungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
- Strahlenschutzbeauftragter muss in der Praxis benannt und behördlich gemeldet werden
Ausführliche Antwort
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) von 2017 und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) von 2018 haben die Anforderungen an den Betrieb von Röntgenanlagen aktualisiert. Gynäkologen, die Röntgendiagnostik anbieten, benötigen eine Betriebsgenehmigung der zuständigen Landesbehörde und müssen regelmäßig Qualitätsprüfungen nachweisen. Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Fortbildung aktualisiert werden.
Für das Mammographie-Screening gelten besonders strenge Anforderungen: Radiologen und Gynäkologen, die am Screening-Programm teilnehmen, müssen eine spezielle Befunderausbildung absolvieren und ein Mindestaufkommen von 5.000 Befundungen pro Jahr nachweisen. Diese Anforderungen sind in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des GBA verankert.
Gynäkologen, die keine eigene Röntgenanlage betreiben, aber Patientinnen an radiologische Praxen überweisen, müssen keine Fachkunde nachweisen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Notwendigkeit der Strahlenexposition kritisch zu prüfen und zu dokumentieren (Rechtfertigungspflicht nach § 83 StrlSchG).
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Röntgenanlagen sind kostenintensive Investitionen, die bei Defekt erheblichen Betriebsausfall verursachen. Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen mit eigener Bildgebung eine Maschinenbruchversicherung und prüft, ob die bestehende Praxishaftpflicht Strahlenschadensrisiken einschließt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Umwelt – Strahlenschutzgesetz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Mammographie-Screening
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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