HNO-Ärzte verwenden häufig Röntgenaufnahmen der Nasennebenhöhlen, des Felsenbeins oder der Halswirbelsäule sowie digitale Volumentomografie (DVT). Für diese Anwendungen gelten die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für HNO-Ärzte besonders relevant:

  • Fachkunde im Strahlenschutz: Für den Betrieb von Röntgengeräten ist die Fachkunde nach § 47 StrlSchG erforderlich. HNO-spezifische Kurse werden von der DGHNO angeboten.
  • DVT-Geräte: Digitale Volumentomografen erfordern eine gesonderte Genehmigung und die Fachkunde für CT-ähnliche Bildgebung. Die Anforderungen sind höher als für konventionelle Röntgenanlagen.
  • Qualitätssicherung: Konstanzprüfungen und Abnahmeprüfungen müssen regelmäßig durchgeführt und im Gerätebuch dokumentiert werden.
  • Strahlenschutzbeauftragter: Bei mehreren Geräten oder in größeren Praxen ist ein Strahlenschutzbeauftragter zu benennen.
  • Aufklärungspflicht: Patienten müssen vor Röntgenuntersuchungen über die Strahlenbelastung aufgeklärt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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