Internisten, die Röntgengeräte für Thorax-Aufnahmen, Durchleuchtungsuntersuchungen oder Osteodensitometrie betreiben, müssen die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung erfüllen. Besonders die Durchleuchtung beim interventionellen Einsatz stellt hohe Anforderungen.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Internisten besonders relevant:

  • Fachkunde für Durchleuchtung: Internisten, die Durchleuchtungsgeräte für interventionelle Eingriffe (z.B. Herzkatheter, ERCP) einsetzen, benötigen die Fachkunde für Durchleuchtung.
  • Thorax-Röntgen: Für einfache Thoraxaufnahmen reicht die Grundfachkunde, die im Rahmen der Weiterbildung zum Internisten erworben wird.
  • Osteodensitometrie (DXA): Für DXA-Messungen ist eine spezifische Fachkunde und Genehmigung erforderlich.
  • Kontrastmittelanwendungen: Kontrastmittel-gestützte Untersuchungen unterliegen zusätzlichen Anforderungen, die über den Strahlenschutz hinausgehen.
  • Dosisoptimierung: Das ALARA-Prinzip ist auch bei diagnostischen Untersuchungen anzuwenden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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