Notfallmediziner in der Notaufnahme und im Rettungsdienst kommen regelmäßig mit Röntgengeräten und mobilen Röntgenanlagen in Berührung. Für die Anordnung und Durchführung von Röntgenaufnahmen im Notfall sind spezifische Strahlenschutzkenntnisse erforderlich.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Notfallmediziner besonders relevant:

  • Rechtfertigungsgebot im Notfall: Auch in der Notaufnahme gilt das Rechtfertigungsgebot. Die Notwendigkeit jeder Röntgenaufnahme muss ärztlich begründet sein. Klinische Indikation und Strahlenrisiko müssen abgewogen werden.
  • Fachkunde für diagnostische Röntgenaufnahmen: Notfallmediziner, die eigenständig Röntgenaufnahmen durchführen, benötigen die entsprechende Fachkunde.
  • Mobile Röntgengeräte: Der Einsatz mobiler Röntgenanlagen auf der Intensivstation erfordert besondere Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Personal.
  • Strahlenschutz im Rettungsdienst: Im präklinischen Bereich kommen keine ionisierenden Strahlen zum Einsatz. Strahlenschutzkenntnisse sind aber für den sicheren Umgang bei Strahlenunfällen wichtig.
  • Kontaminationsunfälle: Notfallmediziner müssen Grundkenntnisse im Umgang mit radioaktiv kontaminierten Patienten haben.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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