Nuklearmediziner unterliegen den strengsten Strahlenschutzanforderungen aller medizinischen Fachrichtungen. Die Arbeit mit offenen radioaktiven Stoffen erfordert umfangreiche Genehmigungen, Schutzmaßnahmen und laufende Überwachung.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Nuklearmediziner besonders relevant:

  • Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen: Die Herstellung, Lagerung und Anwendung von Radiopharmaka erfordert eine umfangreiche Genehmigung nach § 12 StrlSchG.
  • Strahlenschutzverantwortlicher: In nuklearmedizinischen Einrichtungen muss ein verantwortlicher Arzt mit der entsprechenden Fachkunde als Strahlenschutzverantwortlicher fungieren.
  • Kontaminationskontrolle: Regelmäßige Kontaminationsmessungen in Arbeitsbereichen, an Gerätschaften und an Mitarbeitern sind vorgeschrieben.
  • Abfallentsorgung: Radioaktive Abfälle müssen nach Landesrecht entsorgt werden. Kurzlebige Nuklide können nach Abklingen gelagert, langlebige müssen fachgerecht entsorgt werden.
  • Dosisüberwachung: Alle in der Nuklearmedizin tätigen Personen tragen Personendosimeter. Monatliche Dosisauswertungen sind Pflicht.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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