Onkologen kommen im Rahmen ihrer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung hauptsächlich durch diagnostische Bildgebung und die Verordnung von Strahlentherapien in Kontakt. Strahlentherapeuten unterliegen den strengsten Anforderungen; für kooperative Onkologen gelten Grundkenntnisse.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Onkologen besonders relevant:

  • Strahlentherapieverordnungen: Onkologen verordnen häufig Strahlentherapien. Sie müssen die Indikationen und Strahlenschutzaspekte kennen, auch wenn die Durchführung durch Strahlentherapeuten erfolgt.
  • PET/CT-Diagnostik: Onkologen, die PET/CT-Untersuchungen anordnen oder interpretieren, sollten die Strahlenschutzaspekte dieser Modalität kennen.
  • Strahlenschutz im ambulanten Bereich: Onkologische Praxen mit diagnostischer Bildgebung (z.B. Thorax-Röntgen) müssen die Anforderungen des StrlSchG erfüllen.
  • Aufklärungspflicht: Patienten müssen über die Strahlenbelastung diagnostischer und therapeutischer Verfahren aufgeklärt werden.
  • Schwangere Patientinnen: Bei potenziell schwangeren Patientinnen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen und Alternativen zu ionisierender Strahlung zu prüfen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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