Orthopäden gehören zu den am stärksten strahlenexponierten Facharztgruppen, da Röntgendiagnostik in der Praxis täglich eingesetzt wird. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aus dem Jahr 2018 und das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) legen die rechtlichen Anforderungen für Genehmigung, Betrieb und Überwachung fest.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Röntgeneinrichtungen in orthopädischen Praxen benötigen eine Genehmigung oder Anzeige nach § 19 StrlSchG beim zuständigen Landesamt
- Der Strahlenschutzbeauftragte muss einen anerkannten Kurs absolvieren und alle 5 Jahre aktualisiert werden (Kurskosten ca. 300–600 Euro)
- Personen, die Röntgenstrahlung anwenden, benötigen die Fachkunde im Strahlenschutz nach der RöV-Nachfolgeregelung der StrlSchV
Ausführliche Antwort
Orthopäden setzen Röntgendiagnostik nicht nur für Knochenaufnahmen ein, sondern zunehmend auch für CT-gestützte Infiltrationen und intraoperative Bildgebung. Für konventionelle Röntgengeräte gilt eine Anzeigepflicht, für CT-Anlagen eine Genehmigungspflicht nach § 12 StrlSchG. Die zuständigen Behörden sind die Landesämter für Umwelt oder Strahlenschutz, die eine bauliche und technische Prüfung der Anlage vorschreiben.
Der Strahlenschutzbeauftragte einer orthopädischen Praxis muss regelmäßig an Aktualisierungskursen teilnehmen. Nach aktuellem StrlSchG sind diese Kurse alle 5 Jahre verpflichtend. Alle Personen, die die Röntgenanlage bedienen, benötigen die Kenntnisse im Strahlenschutz, die durch einen anerkannten Kurs von mindestens 8 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. Die Strahlendosis aller exponierten Personen muss über amtliche Dosimeter (Personendosimeter) überwacht und mindestens jährlich ausgewertet werden.
Bei der Qualitätssicherung schreibt § 130 StrlSchV eine regelmäßige Konstanzprüfung der Röntgenanlage vor: täglich eine visuelle Prüfung und quartalsweise eine technische Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen. Abweichungen müssen dokumentiert und im Strahlenschutzbuch eingetragen werden. Praxisinhaber haften bei Verstößen persönlich, was Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Orthopäden, die ihre Praxis neu einrichten oder eine Röntgenanlage austauschen, sollten die Genehmigungsfristen im Landesamt einkalkulieren, da Verfahren 4 bis 12 Wochen dauern können. Ärzteversichert empfiehlt zudem, in der Berufshaftpflicht die Röntgendiagnostik als explizit versichertes Risiko aufzunehmen und die Elektronikversicherung auf CT-Anlagen und digitale Detektoren zu erweitern.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Strahlenschutzgesetz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Qualitätssicherung Röntgen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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