Rechtsmediziner nutzen Röntgenaufnahmen zur Identifizierung von Toten und zur Dokumentation von Verletzungen. Für diese Anwendungen gelten spezifische Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes, die sich von der klinischen Diagnostik unterscheiden.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Rechtsmediziner besonders relevant:

  • Röntgen im Leichenschaubereich: Röntgenaufnahmen an Verstorbenen zur Identifikation oder Verletzungsdokumentation erfordern eine behördliche Genehmigung und Fachkunde nach StrlSchG.
  • Besonderheiten bei Leichen: Da Verstorbene keine lebenden Personen sind, gelten einige Strahlenschutzvorschriften nicht in gleicher Weise. Dennoch müssen Schutz des Personals und Genehmigungsanforderungen erfüllt werden.
  • Forensische Radiologie: Die Zusammenarbeit mit Radiologen für forensische Bildgebung (CT, MRT post mortem) erfordert Kenntnisse im Strahlenschutz.
  • Virtopsy (virtuelle Autopsie): Post-mortem-CT und MRT werden als Alternative zur klassischen Autopsie eingesetzt. Die Strahlenschutzanforderungen für CT gelten auch hier.
  • Mitarbeiterschutz: Personal, das bei forensischen Röntgenuntersuchungen anwesend ist, muss entsprechend geschützt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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