Urologen nutzen Röntgengeräte für Urografie, Zystografie und intraoperative Bildgebung bei urologischen Eingriffen. Für alle diese Anwendungen gelten die Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Urologen besonders relevant:

  • Fachkunde für urologische Röntgenanwendungen: Für die Durchführung von Urografien und intraoperativen Bildgebungen ist die Fachkunde nach § 47 StrlSchG erforderlich.
  • Genehmigung für Durchleuchtung: Intraoperative Bildgebung mit C-Bogen erfordert die Fachkunde für Durchleuchtung und eine entsprechende Genehmigung.
  • Photodynamische Diagnostik: PDD mit UV-Licht (Hexvix) fällt nicht unter das Strahlenschutzgesetz, sondern unter Medizinprodukterechtliche Anforderungen.
  • Strahlenbelastung bei PCNL und URS: Perkutane Nephrolitholapaxie und Ureterorenoskopie erfordern Fluoroskopie. Das ALARA-Prinzip muss konsequent angewandt werden.
  • Qualitätssicherung: Alle Röntgenanlagen müssen regelmäßigen Qualitätsprüfungen unterzogen werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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