Zahnärzte sind eine der größten Anwendergruppen diagnostischer Röntgenstrahlung in Deutschland. Dentale Röntgenaufnahmen, Panoramaschichtaufnahmen und DVT-Geräte unterliegen den Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes.
Hintergrund
Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Zahnärzte besonders relevant:
- Fachkunde für dentale Röntgenanwendungen: Zahnärzte erwerben die Fachkunde für dentale Röntgenaufnahmen im Rahmen der Berufsausbildung. Für Panoramaröntgen und DVT sind erweiterte Fachkunden erforderlich.
- DVT-Geräte: Digitale Volumentomografen erfordern eine gesonderte Fachkunde für CT-ähnliche Bildgebung und eine behördliche Genehmigung. DVT hat deutlich höhere Strahlenbelastung als konventionelle dentale Aufnahmen.
- Qualitätssicherung: Konstanzprüfungen, Abnahmeprüfungen und Dokumentation im Gerätebuch sind gesetzlich vorgeschrieben.
- Strahlenschutzbeauftragter: Bei mehr als einer Röntgenanlage oder ab einer bestimmten Praxisgröße ist ein Strahlenschutzbeauftragter zu benennen.
- Schwangerschaft: Schwangere Patientinnen dürfen nur in dringenden Fällen geröntgt werden. Schwangere Praxismitarbeiterinnen dürfen keine Röntgenaufnahmen anfertigen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
- Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
- Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
- Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
- Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.
Quellen:
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): www.gesetze-im-internet.de/strlschg
- Bundesamt für Strahlenschutz, Medizinische Anwendung: www.bfs.de
- Ärztliche Stelle Strahlenschutz: www.lzk.de (länderspezifisch, Beispiel)
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →