Zahnärzte sind eine der größten Anwendergruppen diagnostischer Röntgenstrahlung in Deutschland. Dentale Röntgenaufnahmen, Panoramaschichtaufnahmen und DVT-Geräte unterliegen den Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes.

Hintergrund

Folgende Strahlenschutz-Anforderungen sind für Zahnärzte besonders relevant:

  • Fachkunde für dentale Röntgenanwendungen: Zahnärzte erwerben die Fachkunde für dentale Röntgenaufnahmen im Rahmen der Berufsausbildung. Für Panoramaröntgen und DVT sind erweiterte Fachkunden erforderlich.
  • DVT-Geräte: Digitale Volumentomografen erfordern eine gesonderte Fachkunde für CT-ähnliche Bildgebung und eine behördliche Genehmigung. DVT hat deutlich höhere Strahlenbelastung als konventionelle dentale Aufnahmen.
  • Qualitätssicherung: Konstanzprüfungen, Abnahmeprüfungen und Dokumentation im Gerätebuch sind gesetzlich vorgeschrieben.
  • Strahlenschutzbeauftragter: Bei mehr als einer Röntgenanlage oder ab einer bestimmten Praxisgröße ist ein Strahlenschutzbeauftragter zu benennen.
  • Schwangerschaft: Schwangere Patientinnen dürfen nur in dringenden Fällen geröntgt werden. Schwangere Praxismitarbeiterinnen dürfen keine Röntgenaufnahmen anfertigen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Fachkunde aktuell halten: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch Aktualisierungskurse erneuert werden. Fristen rechtzeitig im Blick behalten.
  2. Behördliche Pflichten kennen: Anzeige- und Genehmigungspflichten für neue Geräte rechtzeitig klären, da Genehmigungsverfahren mehrere Monate dauern können.
  3. Gerätebuch lückenlos führen: Alle Wartungen, Prüfungen und Reparaturen müssen dokumentiert werden. Das Gerätebuch ist bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen.
  4. Qualitätssicherungsprogramm implementieren: Konstanzprüfungen sollten in einem festen Qualitätsmanagementsystem verankert sein.
  5. Haftpflicht für Strahlenschäden prüfen: Strahlenschäden können erhebliche Haftungsansprüche auslösen. Ärzteversichert berät zu einer ausreichenden Berufshaftpflicht.

Quellen:

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