In den letzten Jahren vor dem Ruhestand können einige Versicherungen überprüft und ggf. beendet werden. Dies senkt die laufenden Ausgaben und bereitet das Versicherungsportfolio auf die neue Lebensphase vor.

Hintergrund

Folgende Versicherungen können Ärzte vor dem Ruhestand unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder anpassen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenige Jahre vor dem geplanten Renteneintritt kann die BU gekündigt werden, wenn das Versorgungswerk eine ausreichende Absicherung bietet. Alternativ läuft der Vertrag bis zum vereinbarten Endalter.
  • Risikolebensversicherung: Wenn Kinder aus dem Haus und Schulden abbezahlt sind, kann die Risikolebensversicherung beendet werden.
  • Auslandskrankenversicherung: Wenn weniger Auslandsreisen geplant sind, kann eine separat abgeschlossene Auslandskrankenversicherung überprüft werden.
  • Rechtsschutzversicherung Arbeitsrecht: Das Segment Arbeitsrecht wird im Ruhestand obsolet.
  • Praxisversicherungen: Diese müssen mit der geplanten Praxisübergabe koordiniert werden. Ein abruptes Ende der Praxisversicherungen kann zu Lücken führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Bevor Sie kündigen: Vergleichen: Prüfen Sie, ob eine Anpassung des bestehenden Vertrags günstiger ist als eine Kündigung und ein Neuabschluss.
  2. Kündigungsfristen beachten: Die meisten Versicherungsverträge haben Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten zum Vertragsende.
  3. Sonderkündigungsrecht prüfen: Bei Beitragserhöhungen steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Nutzen Sie dieses, um zu günstigeren Anbietern zu wechseln.
  4. Keine BU vorschnell kündigen: Eine einmal abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nur nach sorgfältiger Analyse aufgegeben werden. Ein neuer Vertrag kann teurer sein oder aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.
  5. Beratungsgespräch bei Ärzteversichert vereinbaren: Ärzteversichert analysiert Ihr bestehendes Versicherungsportfolio und empfiehlt, welche Verträge optimiert oder beendet werden können.

Quellen:

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