Mit Beginn der Assistenzarztstelle ändern sich die Versicherungsbedürfnisse. Bestimmte Versicherungen aus der Studienzeit können aufgegeben werden, während neue benötigt werden.

Hintergrund

Folgende Versicherungen können Assistenzärzte unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder anpassen:

  • Studentische Krankenversicherung: Mit Ende des Studiums und Beginn der regulären Berufstätigkeit endet der Anspruch auf vergünstigte studentische GKV-Beiträge.
  • Auslandskrankenversicherung aus Studentenzeiten: Spezifische Studenten-Auslandskrankenversicherungen können beendet werden, wenn eine PKV oder ein erweiterter GKV-Auslandsschutz besteht.
  • BAföG-Tilgungsversicherung: Falls im Studium eine Tilgungsversicherung für BAföG-Schulden abgeschlossen wurde, kann diese nach Tilgung beendet werden.
  • Behindertenversicherung aus Studienzeiten: Spezifische Behindertenversicherungen können im Zuge eines BU-Abschlusses konsolidiert werden.
  • Vorsicht bei BU-Kündigung: Eine im Studium abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sollte NICHT vorschnell gekündigt werden, auch wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird. Der frühe Abschluss hat dauerhaft günstige Beiträge.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Bevor Sie kündigen: Vergleichen: Prüfen Sie, ob eine Anpassung des bestehenden Vertrags günstiger ist als eine Kündigung und ein Neuabschluss.
  2. Kündigungsfristen beachten: Die meisten Versicherungsverträge haben Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten zum Vertragsende.
  3. Sonderkündigungsrecht prüfen: Bei Beitragserhöhungen steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Nutzen Sie dieses, um zu günstigeren Anbietern zu wechseln.
  4. Keine BU vorschnell kündigen: Eine einmal abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nur nach sorgfältiger Analyse aufgegeben werden. Ein neuer Vertrag kann teurer sein oder aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.
  5. Beratungsgespräch bei Ärzteversichert vereinbaren: Ärzteversichert analysiert Ihr bestehendes Versicherungsportfolio und empfiehlt, welche Verträge optimiert oder beendet werden können.

Quellen:

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