Mit dem Karriereschritt zum Chefarzt ändert sich die finanzielle und berufliche Situation erheblich. Einige Versicherungen aus früheren Karrierephasen werden redundant oder können durch leistungsstärkere Tarife ersetzt werden. Andere Versicherungen hingegen gewinnen an Bedeutung und sollten nicht gekündigt, sondern ausgebaut werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine bestehende BU-Versicherung sollte nicht gekündigt, sondern bei Bedarf per Nachversicherungsgarantie aufgestockt werden
- Günstige GKV-Zusatzversicherungen aus der Assistenzarztzeit können abgelöst werden, wenn als Chefarzt eine umfassendere PKV oder ein besserer Tarif greift
- Redundante Gruppenversicherungen über frühere Arbeitgeber können beendet werden, wenn individueller Schutz besteht
Ausführliche Antwort
Als Chefarzt mit deutlich höherem Einkommen (typischerweise 150.000 bis 300.000 Euro brutto jährlich) sollte die BU-Rente aufgestockt werden, nicht gekündigt. Viele BU-Verträge enthalten Nachversicherungsgarantien, die ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Erhöhung der versicherten Rente ermöglichen, zum Beispiel beim Karriereereignis Chefarztberufung.
GKV-Zusatzversicherungen aus früheren Phasen, etwa für Zahnersatz oder Krankenhaus-Komfort, können durch umfassendere PKV-Tarife abgelöst werden. Gruppenunfallversicherungen über frühere Klinikarbeitgeber enden in der Regel automatisch mit dem Austritt. Wer als Chefarzt eine Liquidationsberechtigung hat, sollte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, die den privatärztlichen Bereich abdeckt.
Kfz-Versicherungen können bei Halterwechsel (Dienstwagen) neu kalkuliert werden. Risikolebensversicherungen aus der Facharztzeit können bei veränderter familiärer Situation angepasst oder abgelöst werden. Wichtig ist, dass keine Schutzlücke entsteht, bevor ein neuer Vertrag in Kraft tritt.
Worauf Chefärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Chefärzten, vor jeder Kündigung den bestehenden Schutz vollständig zu prüfen. Insbesondere die BU-Versicherung sollte aufgestockt statt gekündigt werden, da eine Neubeantragung im fortgeschrittenen Alter und bei operativer Tätigkeit mit höheren Risikoaufschlägen verbunden sein kann.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Chefarztrecht
- GDV – Versicherungsschutz für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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