Medizinstudenten haben in der Regel wenige eigene Versicherungen. Bei einem Wechsel des Wohn- oder Studienorts, nach dem Auszug aus dem Elternhaus oder beim Eintritt ins PJ können Anpassungen notwendig werden.

Hintergrund

Folgende Versicherungen können Medizinstudenten unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder anpassen:

  • Elterliche Mitversicherung in der GKV: Wer das 25. Lebensjahr vollendet oder ein Einkommen über dem Minijob-Niveau erzielt, verliert die beitragsfreie Familienversicherung in der GKV und muss sich selbst versichern.
  • Auslandskrankenversicherung: Im Rahmen der GKV-Mitgliedschaft und bei Kreditkarten mit Reiseschutz können separate Auslandskrankenversicherungen überflüssig sein.
  • Studenten-Rechtsschutz: Nach dem Studium sollte ein umfassender Berufsrechtsschutz abgeschlossen werden. Der Studenten-Rechtsschutz kann dann beendet werden.
  • Vorsicht: Eine im Studium abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sollte keinesfalls gekündigt werden. Der frühe Abschluss sichert dauerhaft günstige Konditionen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Bevor Sie kündigen: Vergleichen: Prüfen Sie, ob eine Anpassung des bestehenden Vertrags günstiger ist als eine Kündigung und ein Neuabschluss.
  2. Kündigungsfristen beachten: Die meisten Versicherungsverträge haben Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten zum Vertragsende.
  3. Sonderkündigungsrecht prüfen: Bei Beitragserhöhungen steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Nutzen Sie dieses, um zu günstigeren Anbietern zu wechseln.
  4. Keine BU vorschnell kündigen: Eine einmal abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nur nach sorgfältiger Analyse aufgegeben werden. Ein neuer Vertrag kann teurer sein oder aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.
  5. Beratungsgespräch bei Ärzteversichert vereinbaren: Ärzteversichert analysiert Ihr bestehendes Versicherungsportfolio und empfiehlt, welche Verträge optimiert oder beendet werden können.

Quellen:

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