Niedergelassene Ärzte sollten ihr Versicherungsportfolio regelmäßig überprüfen und nicht mehr benötigte Versicherungen beenden. Mit dem Wachstum der Praxis, Veränderungen in der Rechtsform oder beim Übergang zu einer Gemeinschaftspraxis können Anpassungen notwendig werden.

Hintergrund

Folgende Versicherungen können Niedergelassene Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen kündigen oder anpassen:

  • Versicherungen aus der Angestelltenzeit: Einige Versicherungen, die für angestellte Ärzte sinnvoll waren (z.B. bestimmte Arbeitnehmer-Rechtsschutzmodule), sind für Niedergelassene nicht mehr relevant.
  • Doppelte Krankentagegeldversicherungen: Wer über mehrere Verträge Krankentagegeld versichert hat, sollte Doppelversicherungen bereinigen.
  • Überflüssige Zusatzversicherungen: Mit der eigenen Praxis und höherem Einkommen sind manche günstigen Studentenversicherungen überflüssig geworden.
  • Risikolebensversicherung nach Schuldentilgung: Nach Rückzahlung von Praxis- und Immobiliendarlehen kann die Risikolebensversicherung reduziert oder beendet werden.
  • Wichtig: Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung und BU sollten NICHT leichtfertig gekündigt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Bevor Sie kündigen: Vergleichen: Prüfen Sie, ob eine Anpassung des bestehenden Vertrags günstiger ist als eine Kündigung und ein Neuabschluss.
  2. Kündigungsfristen beachten: Die meisten Versicherungsverträge haben Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten zum Vertragsende.
  3. Sonderkündigungsrecht prüfen: Bei Beitragserhöhungen steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Nutzen Sie dieses, um zu günstigeren Anbietern zu wechseln.
  4. Keine BU vorschnell kündigen: Eine einmal abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nur nach sorgfältiger Analyse aufgegeben werden. Ein neuer Vertrag kann teurer sein oder aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.
  5. Beratungsgespräch bei Ärzteversichert vereinbaren: Ärzteversichert analysiert Ihr bestehendes Versicherungsportfolio und empfiehlt, welche Verträge optimiert oder beendet werden können.

Quellen:

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