Augenärzte betreiben oft gut ausgestattete Praxen mit teuren Geräten wie OCT, Lasereinheit und Spaltlampen, sodass ein umfangreicher Versicherungsschutz sinnvoll erscheint. Nicht jede Police ist jedoch notwendig. Eine strukturierte Analyse zeigt, welche Absicherungen unverzichtbar sind und welche Augenärzte getrost einsparen können.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine klassische Glasbruchversicherung ist für Augenärzte in der Regel verzichtbar, da Scheiben über die Gebäude- oder Inhaltsversicherung abgesichert sein können
  • Eine separate Rechtschutzversicherung für Verkehrsrecht ist für Augenärzte ohne Außendienst oft überflüssig
  • Transportversicherungen für gelegentliche Materialtransporte sind bei niedrigen Werten unnötig

Ausführliche Antwort

Augenärzte benötigen zwingend eine Berufshaftpflicht (mit ausreichender Deckung für Lasereingriffe und chirurgische Eingriffe, mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall), eine Praxisinhaber-Police für Inventar und Gebäude sowie eine Cyber-Versicherung für digitale Patientendaten. Verzichtbar sind dagegen Versicherungen, deren Risiken bereits durch andere Policen abgedeckt sind oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering ist.

Eine separate Betriebsunterbrechungsversicherung nur für Stromausfälle ist beispielsweise verzichtbar, wenn die allgemeine Praxisausfallversicherung entsprechende Klauseln enthält. Ebenso ist eine eigenständige Schlüsselverlust-Versicherung unnötig, wenn diese Position in der Inhaltsversicherung enthalten ist. Tierhalter-Haftpflicht oder Kfz-Oldtimer-Versicherung, manchmal von Generalisten angeboten, haben im Praxiskontext keinen Nutzen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Augenärzte sollten ihren Versicherungsordner einmal jährlich auf Überschneidungen und unnötige Doppelabsicherungen prüfen. Ärzteversichert analysiert auf Wunsch alle bestehenden Policen und empfiehlt gezielt, welche Verträge zusammengelegt, optimiert oder gekündigt werden sollten, um Prämien zu senken.

Quellen und weiterführende Informationen

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