HNO-Ärzte müssen zwischen notwendigen Absicherungen und überflüssigen Policen unterscheiden. Während Berufshaftpflicht, BU und Praxisinhaltsversicherung unverzichtbar sind, können andere Policen wie Restschuldversicherungen oder Rechtsschutz ohne HNO-spezifischen Bedarf eingespart werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unverzichtbar: Berufshaftpflicht, BU, Praxisinhaltsversicherung und Krankentagegeld
  • Verzichtbar: Restschuldversicherungen bei Kleinkrediten, allgemeine Unfallversicherung bei ausreichendem BU-Schutz
  • Überflüssig: Sterbegeldversicherungen und Reiserücktrittsversicherungen als Jahresverträge ohne Nutzung

Ausführliche Antwort

Für HNO-Ärzte mit eigener Praxis gelten folgende Pflichtversicherungen: Berufshaftpflicht (mindestens 3 Millionen Euro), Praxisinhaltsversicherung auf Neuwertbasis, Betriebshaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung. Ergänzend sinnvoll sind Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung und je nach Privatvermögen eine Privathaftpflicht.

Verzichten können HNO-Ärzte hingegen auf Restschuldversicherungen, die Banken bei Praxisdarlehen anbieten: Diese sind teuer und ersetzen die BU-Versicherung nicht vollständig. Eine gut gewählte BU-Rente reicht aus. Auch eine separate private Unfallversicherung ist überflüssig, wenn die BU-Versicherung auch bei Unfallursachen leistet (was moderne Tarife immer tun).

Sterbegeldversicherungen mit niedrigen Todesfallleistungen (5.000 bis 15.000 Euro) bieten ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis. Eine Risikolebensversicherung deckt den Bedarf im Todesfall deutlich effizienter und günstiger. Reiserücktrittsversicherungen als Jahresverträge lohnen nur bei mehreren Reisen jährlich.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ein strukturierter Versicherungscheck alle drei Jahre hilft, unnötige Policen zu kündigen und Prämien zu sparen. Ärzteversichert führt für HNO-Ärzte kostenlose Bestandsanalysen durch und identifiziert sowohl Deckungslücken als auch Einsparpotenziale.

Quellen und weiterführende Informationen

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