Der Übergang vom Medizinstudium in die erste Anstellung als Assistenzarzt ist ein Moment, der erhebliche Versicherungsanpassungen erfordert. Was als Student ausreichend war, reicht für den ersten Berufseinstieg oft nicht mehr.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mit der Approbation beginnt die Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte spätestens mit der ersten Anstellung vorhanden sein
  • Die Krankenversicherung muss auf das neue Einkommen angepasst werden

Ausführliche Antwort

Mit Erhalt der Approbation und der ersten Anstellung als Assistenzarzt ändern sich mehrere Versicherungsparameter gleichzeitig. Erstens wird die Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk des jeweiligen Bundeslandes ausgelöst. Der Beitrag beträgt rund 7 bis 8 % des Bruttoeinkommens, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Gleichzeitig endet die Familienversicherung in der GKV, sofern vorhanden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte, wenn noch nicht abgeschlossen, unverzüglich nach Approbation beantragt werden. Im Studium ist die BU noch günstig und die Gesundheitsprüfung einfach. Bei Abschluss nach dem ersten Arbeitsjahr können bereits Rücken- oder Schulterbeschwerden aus der klinischen Tätigkeit als Risikofaktoren eingestuft werden.

Die Haftpflichtversicherung als Student ist über die Haftpflicht der Universitätsklinik abgedeckt. Mit der ersten Anstellung greift die Arzthaftpflicht des Arbeitgebers, aber für eigene Nebentätigkeiten (z. B. Notarztdienste im zweiten Jahr) kann eine private Ergänzungslösung notwendig sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Medizinstudenten und Berufseinsteiger sollten spätestens drei Monate vor der Approbation eine Versicherungsberatung wahrnehmen. Ärzteversichert begleitet den Übergang vom Studium in die Berufstätigkeit mit einem strukturierten Einstiegspaket, das BU, Krankenversicherung und Haftpflicht koordiniert.

Quellen und weiterführende Informationen

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