Die Beförderung zum Oberarzt ist ein wichtiger Karriereschritt, der nicht nur mehr Verantwortung, sondern auch ein deutlich gestiegenes Einkommen und ein erweitertes Haftungsrisiko bedeutet. Wer seine Versicherungen nicht anpasst, riskiert Unterversicherung bei der BU und unzureichende Haftpflichtdeckung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- BU-Rente anpassen: Mit Gehaltserhöhung (typisch 800 bis 1.500 Euro brutto mehr monatlich) sollte die BU-Rente erhöht werden
- Berufshaftpflicht: Prüfen, ob erweiterte Leitungsfunktion im bestehenden Tarif mitversichert ist
- Chefarzt-ähnliche Delegation: Oberärzte übernehmen zunehmend Supervision und tragen damit Mitverantwortung für Untergebene
Ausführliche Antwort
Mit der Beförderung zum Oberarzt steigt das Bruttogehalt typischerweise um 800 bis 1.500 Euro monatlich je nach Tarif (TV-Ärzte oder leitender Angestellter). Gleichzeitig steigen die Beiträge zum Versorgungswerk entsprechend. Wichtig: Die BU-Rente sollte dem neuen Nettoeinkommen angepasst werden. Viele Ärzte haben ihre BU aus der Assistenzarztzeit und sind mit einer Rente von 2.000 bis 3.000 Euro monatlich abgesichert. Als Oberarzt mit einem Netto von 5.000 bis 6.500 Euro monatlich reicht das nicht mehr aus.
Die meisten BU-Verträge enthalten eine Nachversicherungsgarantie für Karriereschritte: Bei Beförderung kann die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 500 Euro monatlich erhöht werden. Diese Möglichkeit sollte unmittelbar nach Beförderung genutzt werden.
Bei der Berufshaftpflicht ist entscheidend, ob Supervisionsleistungen und die Verantwortung für Weiterbildungsassistenten im Versicherungsschutz enthalten sind. Viele Klinikärzte sind über den Dienstgeber haftpflichtversichert, aber der Umfang variiert je nach Krankenhaus und Vertrag. Eine Überprüfung des bestehenden Schutzes ist spätestens dann geboten, wenn der Oberarzt regelmäßig als Vertreter des Chefarztes tätig ist.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Oberärzten, den Versicherungscheck unmittelbar nach Beförderung vorzunehmen. Die Nachversicherungsgarantie hat in vielen Verträgen Fristen: Wer länger als 3 bis 6 Monate nach Karriereschritt wartet, verliert das Recht auf beitragsfreie Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärztliche Haftung
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- BaFin – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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