Nach dem Praktischen Jahr und dem Staatsexamen beginnt ein neuer Abschnitt: der Berufseinstieg als Assistenzarzt. Dieser Übergang bedeutet nicht nur ein erstes geregeltes Gehalt, sondern auch neue Versicherungspflichten und Anpassungsbedarf bei bestehenden Policen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Krankenversicherung: Bei Beginn der Approbation endet die studentische Versicherungspflicht, eine eigene PKV oder GKV-Mitgliedschaft ist nötig
- Berufshaftpflicht: Im PJ trägt die Klinik die Haftung, ab der Approbation braucht der Arzt eine eigene Police
- Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt abschließen, während Eintrittsalter und Beiträge noch günstig sind
Ausführliche Antwort
Im Praktischen Jahr sind Medizinstudierende über die Universität und das Ausbildungskrankenhaus abgesichert. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist in dieser Phase in der Regel nicht erforderlich, da die Haftung beim Arbeitgeber verbleibt. Mit der Approbation ändert sich das grundlegend: Ab dem ersten Arbeitstag als Assistenzarzt trägt der Arzt eine eigenständige Berufsverantwortung und benötigt mindestens eine ergänzende Berufshaftpflichtversicherung. Viele Kliniken schließen zwar Sammelverträge ab, die jedoch häufig Lücken enthalten.
Bei der Krankenversicherung läuft die studentische Pflichtversicherung in der GKV mit dem Ende der Immatrikulation aus. Wer als Assistenzarzt ein Jahresbruttogehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 73.800 Euro) verdient, kann in die PKV wechseln. Dieser Schritt sollte sorgfältig abgewogen werden, weil er langfristige Konsequenzen hat. Für einen Assistenzarzt mit 28 Jahren kann ein PKV-Einstieg die Beitragsbelastung langfristig deutlich senken.
Besonders wichtig ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Berufseinstieg: Mit 28 Jahren und gutem Gesundheitszustand sind die Beiträge für eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro etwa 60 bis 90 Euro pro Monat. Jedes Jahr Wartezeit erhöht den Beitrag und jede neue Erkrankung kann zu Ausschlüssen führen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt PJ-Absolventen, den Übergang zur Approbation als Anlass zu nehmen, alle Versicherungen systematisch zu überprüfen. Eltern-Familientarife in der GKV, studentische Zusatzpolicen und Unfall- oder Haftpflichtversicherungen müssen angepasst werden. Eine strukturierte Erstberatung durch einen auf Ärzte spezialisierten Makler spart Zeit und vermeidet Lücken.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Approbation und Berufsrecht
- PKV-Verband – Tarife für Berufseinsteiger
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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