Die Tätigkeit als medizinischer Gutachter ist für viele Ärzte eine attraktive Nebentätigkeit oder ein Schwerpunkt der späteren Karriere. Gutachten werden von Gerichten, Versicherungen, Sozialgerichten und der gesetzlichen Rentenversicherung in Auftrag gegeben. Die Voraussetzungen variieren je nach Auftraggeber und Gutachtenart erheblich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gerichtlich anerkannte Sachverständige müssen in der Regel eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 GewO beantragen
  • Für Versicherungsgutachten reicht häufig der Facharzttitel, ergänzt durch nachgewiesene Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet
  • Eine spezielle Gutachter-Haftpflichtversicherung ist für alle Gutachtenarten dringend empfohlen

Ausführliche Antwort

Wer als ärztlicher Sachverständiger für Gerichte tätig sein möchte, benötigt in den meisten Bundesländern eine öffentliche Bestellung, die bei der zuständigen Ärztekammer oder Handwerkskammer beantragt wird. Voraussetzungen sind in der Regel mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach dem Facharzttitel, Kenntnisse im Gutachtenrecht sowie Fortbildungsnachweise. Die Bestellung ist auf bestimmte Fachgebiete beschränkt.

Für private Auftraggeber wie Versicherungen, Pensionskassen oder Arbeitgeber ist die formale Bestellung nicht zwingend. Hier zählen Fachkompetenz, Reputation und Verfügbarkeit. Die GOÄ-Abrechnung für Gutachten erfolgt nach den Ziffern 70 bis 80 (Gutachten) oder pauschal nach individueller Vereinbarung. Ein Gutachten über Berufsunfähigkeit für einen privaten Krankenversicherer kann je nach Umfang 200 bis über 1.000 Euro einbringen. Für Sozialgerichtsgutachten gelten die Honorarsätze nach dem JVEG.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Gutachter haften persönlich für fehlerhafte Gutachten, die zu falschen Gerichtsentscheidungen oder Versicherungsleistungen führen. Eine spezialisierte Gutachter-Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar und sollte getrennt von der allgemeinen Berufshaftpflicht abgeschlossen werden. Ärzteversichert bietet entsprechende Lösungen auch für Teilzeit-Gutachter an.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →