Locum-Tenens-Ärzte übernehmen zeitlich begrenzte Vertretungen in Praxen oder Kliniken als Selbstständige oder über Agenturen. Da sie in der Regel nicht über den Arbeitgeber der Einrichtung versichert sind, tragen sie ein eigenes Haftungsrisiko und benötigen entsprechenden Versicherungsschutz.
Hintergrund
Für die Locum-Tenens-Tätigkeit sind folgende Versicherungsaspekte zentral:
- Eigene Berufshaftpflicht: Da keine Anstellung besteht, fehlt der Haftpflichtschutz des Arbeitgebers. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen ist zwingend erforderlich.
- Fachgebietliche Deckung: Die Police muss alle Fachgebiete abdecken, in denen der Arzt eingesetzt wird. Bei fachfremden Vertretungen ist gesondert zu prüfen, ob Deckung besteht.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Als Selbstständiger besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine BU ist deshalb besonders wichtig.
- Krankentagegeld: Arbeitsunfähigkeit ohne Absicherung bedeutet vollständigen Einkommensverlust. Krankentagegeld setzt nach einer Karenzzeit ein.
- Haftungsklärung mit der Einrichtung: Klären Sie vertraglich, ob der Krankenhausträger oder die Praxis subsidiäre Deckung übernimmt oder ob ausschließlich die eigene Police greift.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Versicherungsstatus vor jedem Einsatz prüfen: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Police aktiv und für das jeweilige Fachgebiet und die Region gültig ist.
- Verträge mit Agenturen genau lesen: Manche Locum-Agenturen bieten Gruppenversicherungen an, die aber in Deckung und Höhe stark variieren können.
- Deckungssummen ausreichend wählen: Mindestens 3 Millionen Euro je Schadensfall sind für ärztliche Tätigkeiten üblich. Operative Fächer benötigen oft höhere Summen.
- Ärzteversichert kontaktieren: Als unabhängiger Makler vergleicht Ärzteversichert Berufshaftpflichtangebote speziell für Locum-Tenens-Tätigkeiten und findet passende Tarife.
- Steuerliche Absetzbarkeit nutzen: Versicherungsbeiträge für die selbstständige Tätigkeit sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar. Führen Sie eine sorgfältige Buchführung.
Quellen:
- Bundesärztekammer, Berufshaftpflicht: www.bundesaerztekammer.de
- Marburger Bund, Honorararztrecht: www.marburger-bund.de
- Stiftung Warentest, Berufshaftpflicht: www.test.de
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