Der TV-Ärzte ist der Tarifvertrag für angestellte Ärzte an Kommunal- und Universitätskliniken. Er gilt nicht automatisch für alle Ärzte, sondern nur unter bestimmten Bedingungen und regelt Gehalt, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Urlaub.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der TV-Ärzte gilt für Ärzte an Krankenhäusern, die dem VKA oder dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) unterliegen
- Voraussetzung ist Tarifbindung des Arbeitgebers oder eine arbeitsvertragliche Bezugnahme
- Private Kliniken und Universitätskliniken haben oft eigene Tarifwerke
Ausführliche Antwort
Es gibt zwei Hauptversionen des TV-Ärzte: den TV-Ärzte/VKA (für kommunale Krankenhäuser, verhandelt vom Marburger Bund und dem Verband der kommunalen Arbeitgeber) und den TV-Ärzte/TdL (für Unikliniken der Länder). Der TV-Ärzte gilt für Ärzte, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist, also Mitglied im VKA oder dem entsprechenden Landesverband ist.
Ärzte, die bei einem privatwirtschaftlichen Krankenhausträger (z. B. Helios, Asklepios, Sana) angestellt sind, fallen nicht automatisch unter den TV-Ärzte. Diese Träger haben eigene Tarifverträge oder zahlen außertarifliche Gehälter. Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch eine Bezugnahmeklausel auf den TV-Ärzte, was de facto zur Anwendung führt.
Die Entgelttabelle des TV-Ärzte unterscheidet vier Stufen: Ä1 (Assistenzarzt), Ä2 (Facharzt), Ä3 (Oberarzt) und Ä4 (Leitender Oberarzt/Chefarzt). Innerhalb jeder Stufe gibt es mehrere Erfahrungsstufen, die nach Beschäftigungszeit im Tarifgebiet steigen. 2026 liegt das Grundgehalt in Ä1 bei rund 5.200 Euro brutto, in Ä3 bei etwa 7.500 bis 9.000 Euro.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten bei Stellenantritt prüfen, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und welcher Tarifvertrag gilt. Ärzteversichert empfiehlt, auch bei tarifgebundenen Verhältnissen die Absicherungslücken zu kennen, die der TV-Ärzte nicht schließt, insbesondere bei Berufsunfähigkeit und privater Altersvorsorge.
Quellen und weiterführende Informationen
- Marburger Bund – TV-Ärzte
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Tarifrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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