Vertretungsärzte, die in Praxen oder Kliniken befristet einspringen, sind in der Regel nicht über den Betrieb des vertretenen Arztes oder des Krankenhauses haftpflichtversichert. Sie müssen daher einen eigenen, umfassenden Versicherungsschutz mitbringen.
Hintergrund
Folgende Versicherungen sind für Vertretungsärzte besonders relevant:
- Berufshaftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für jeden Arzt, der selbstständig oder als Honorararzt tätig ist. Die Police muss alle ausgeübten Fachgebiete und Tätigkeitsorte abdecken.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Ohne BU droht bei Krankheit oder Unfall vollständiger Einkommensverlust. Als Selbstständiger besteht kein Anspruch auf Krankengeld aus der GKV.
- Krankentagegeld: Setzt nach einer festgelegten Karenzzeit ein und ersetzt entgangenes Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit.
- Rentenversicherung: Vertretungsärzte sind oft über das Versorgungswerk pflichtversichert. Prüfen Sie, ob zusätzliche Einzahlungen sinnvoll sind.
- Steuerliche Absicherung: Als Selbstständiger sind Vorauszahlungen auf Einkommen- und Gewerbesteuer einzuplanen. Eine Rücklage von 30 bis 40 Prozent des Honorars ist empfehlenswert.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Versicherungsstatus vor jedem Einsatz klären: Prüfen Sie bei jeder neuen Vertretung, ob die Einrichtung subsidiären Haftpflichtschutz bietet oder ob ausschließlich Ihre eigene Police greift.
- Fachgebietliche Deckung sicherstellen: Übernehmen Sie nur Vertretungen in Fachgebieten, die Ihre Berufshaftpflicht ausdrücklich abdeckt.
- Vertragsgestaltung professionell angehen: Vertretungsverträge sollten Haftungsklauseln, Vergütung und Arbeitszeit klar regeln. Rechtliche Beratung ist empfehlenswert.
- Ärzteversichert für Vergleich nutzen: Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichtangebote speziell für Honorar- und Vertretungsärzte und findet die wirtschaftlichste Lösung.
- Liquidität sichern: Als Selbstständiger mit unregelmäßigen Einkünften sind ausreichende Rücklagen für Pausen zwischen Einsätzen unverzichtbar.
Quellen:
- Bundesärztekammer, Honorararztrecht: www.bundesaerztekammer.de
- Marburger Bund, Vertretungsarzt: www.marburger-bund.de
- Stiftung Warentest, Berufshaftpflicht: www.test.de
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